Kusel Widerspruch zwecklos

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Die Landesschiedskommission der Linken hat den Widerspruch von Robert Drumm gegen die Rechtmäßigkeit der Kreismitgliederversammlung vom 1. November verworfen. Hauptargument: Weil Drumm nicht dagewesen sei, könne er auch keinen Einspruch einlegen. Drumm war aber ferngeblieben, weil der frühere Vorstand die Versammlung abgesagt hatte. Zudem bleiben weitere Fragen.

Wie berichtet, ist das Zustandekommen der Kreismitgliederversammlung vom 1. November in Rammelsbach umstritten, bei der der bisherige Kreisvorsitzende Patrick Hoffmann in Abwesenheit durch Stefan Krob ersetzt worden war. Hoffmann und zwei weitere Vorstandsmitglieder hatten die Versammlung wenige Tage zuvor per Rundschreiben abgesagt, der Landesvorstand am nächsten Tag ebenfalls per Rundschreiben den Vorstandsbeschluss für nichtig erklärt – unter anderem deshalb, weil Vorstandsmitglied Hardy Klag nichts mehr davon hatte wissen wollen, beim Beschluss zur Absage mitgewirkt zu haben. Drumm jedenfalls blieb am Versammlungsabend zu Hause. Er habe keine erneute Einladung vom Landesvorstand erhalten und habe daher der Absage durch den Kreisvorstand vertrauen müssen. Genau das aber nimmt die Landesschiedskommission zum Anlass, zwei Monate nach Erhalt des Widerspruchs diesen nun zurückzuweisen und kein Verfahren zu eröffnen. Nach Ansicht der Landesschiedskommission stehe ein Anfechtungsrecht nur wahlberechtigten Versammlungsteilnehmern zu, heißt es in dem Beschluss. Allerdings liefert die Landesschiedskommission noch weitere Punkte zur Begründung – und die hinterlassen erhebliche Zweifel. So sei beispielsweise die Absage der Kreismitgliederversammlung durch die Vorstandsmitglieder Hoffmann, Klag und Benjamin Filipiak nicht rechtmäßig. Das hatte auch der Landesvorstand vor zwei Monaten so gesehen, allerdings mit einer anderen Argumentation: Die Vorstandssitzung sei nicht rechtmäßig einberufen worden. Die Landesschiedskommission nun liefert einen gänzlich neuen Ansatz: Der Beschluss des Trios sei nicht rechtmäßig gewesen, weil es sich dabei nicht um die Mehrheit des Vorstands gehandelt habe. Der habe nämlich nicht nur aus fünf, sondern aus sieben Mitgliedern bestanden. Nur: Die jetzt genannten zusätzlichen Namen Hans Stephan und Manfred Rosin decken sich nicht mit jenen Namen, die die Linken vor zwei Jahren der RHEINPFALZ als gewählt benannt hatten. Das waren Martin Horsch und Manfred König. Diese beiden gehörten jedoch kurz vor der umstrittenen Versammlung (und zum Zeitpunkt der Vorstandssitzung) gar nicht mehr dem Kreisverband Kusel an – und folglich auch nicht mehr dessen Vorstand. Beide wechselten erst im Oktober, als der Bruch zwischen Kreisvorsitzendem Hoffmann und Landesvorsitzendem Alexander Ulrich offenkundig wurde, wieder in den Kreisverband Kusel zurück. Horsch ist zudem Mitglied der Landesschiedskommission, hatte sich für die jetzige Sitzung der Schiedskommission für befangen erklärt. Immerhin. Die Landesschiedskommission verwahrt sich auch gegen den Vorwurf Drumms, es sei mit sogenannten fliegenden Ortsverbänden gearbeitet worden. Dieser Begriff wird benutzt, wenn eine größere Anzahl Mitglieder kurz vor einer wichtigen Wahl in eine Parteigliederung wechselt, um dort Mehrheiten zu sichern. Solche „fliegenden Ortsverbände“ sind verboten. Die Landesschiedskommission räumt ein, dass laut Mitgliederverwaltung im Landesverband im Monat vor der Wahl sechs Mitglieder in den Kreisverband Kusel gewechselt seien. Jedoch könne bei über 100 Mitgliedern im Kreisverband von einem „fliegenden Ortsverband“ nicht die Rede sein. Allerdings irrt die Schiedskommission hier in gleich zwei Punkten. Zum Zeitpunkt der Versammlung hatte der Kreisverband inklusive Ummeldungen tatsächlich nur 79 Mitglieder. Und: Nach RHEINPFALZ-Informationen tauchten kurzfristig nicht sechs, sondern neun Mitglieder neu im Kreisverband Kusel auf. Und das allein in der letzten Woche vor der Versammlung.

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