Kusel Verbissener Ermittler

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Dass da ein zwielichtiges Geschäft gelaufen ist, daran besteht kein Zweifel. An dieser Auffassung von Richter und Anklagevertreter rüttelte nicht mal der Verteidiger. Brauchte er auch nicht: Sein Mandant durfte das Kuseler Amtsgericht mit einem Freispruch verlassen. Dem 24-Jährigen war nicht nachzuweisen, dass er etwas mit einem Einbruchdiebstahl in Wolfstein zu tun hatte.

Anfang März 2017 war in die Halle eines Handels für exklusive Motorradfahrer-Ausstattung eingebrochen worden. Die Geschäftsführerin der Firma, die eine eigene Marke für Zweiradfahrer-Schutzkleidung kreiert hat und via Internet vertreibt, fand eine durchwühlte Lagerstätte vor. Ware im fünfstelligen Wert war weg. Verwertbare Spuren fanden sich kaum. Einem Kriminalbeamten der Inspektion Lauterecken aber sollte der Fall keine Ruhe lassen. Der Ermittler verbiss sich von dem Moment an in den Fall, da eine Anzeige samt Bildern auf einer Internet-Verkaufsplattform auftauchte. „Die Marke gibt’s nur bei uns, die Käufer sind ja bekannt. Da ist keiner, der große Mengen gekauft hat und anbieten kann“, erläuterte die Geschäftsführerin vor Gericht, was sie hat stutzig werden lassen. Für sie stand fest: Der Inserent, der da eine Reihe von Motorradoveralls, Stiefeln und Handschuhen feilbot, musste mit dem Einbruch zu tun haben. Endlich ein Anhaltspunkt. Der Kriminalhauptkommissar begann Kleinanzeigen und eine Handelsplattform zu durchforsten, fand Querverbindungen, stieß schließlich auf eine Telefonnummer, die zu dem bis dato unbekannten Verkäufer führte. Die akribische Arbeit des Kripo-Beamten führte zu einem konkreten Tatverdacht. Doch hatte er bei seiner Aussage schon die Probleme angesprochen, den Mann der Tat selbst zu überführen. Der Beamte hatte herausgefunden, dass Verwandte des Verdächtigen mit einem Zirkus unterwegs waren, der just zur Tatzeit in Wolfstein Winterquartier bezogen hatte, nur gut 100 Meter von der Halle entfernt. Die Verstrickung sei augenscheinlich, der direkte Tatnachweis allerdings nicht ganz wasserdicht. In einem Keller nahe Kirn war zwischenzeitlich sogar das Diebesgut entdeckt worden. Wieder war es der Ermittler, der die Fäden zusammenführte. Dumm nur: Eine verwertbare DNA-Spur fand sich nicht. Genau so weit war das Gericht im vergangenen Jahr schon einmal. Damals war das Verfahren unterbrochen worden, um neue Erkenntnisse einer kriminaltechnischen Untersuchung abzuwarten. Spezialisten des Präsidiums sollten das Smartphone des Mannes genauer unter die Lupe nehmen. Es fand sich eine Art Trophäen-Foto, bei dem eine Person einen der gestohlenen Overalls demonstrativ in die Kamera hielt. Das Gesicht aber verbarg sich hinter dem Kleidungsstück. Die Frage, ob das Foto mit dem Smartphone des Angeklagten gemacht oder dem Mann womöglich nur geschickt worden ist, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. „Der Angeklagte hat mit dem Einbruch nichts zu tun. Wie er an die Bilder gelangt ist und wer sie ihm geschickt hat, möchte er nicht sagen“, erklärte der Verteidiger. Für eine Verurteilung sei dies zu wenig. Entsprechend fiel das Urteil aus.

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