Kusel Urteil: Flüchtling aus Pakistan darf bleiben

Lauterecken/Trier. Der in Lauterecken lebende pakistanische Flüchtling Muhammad Naveed Anwar (wir berichteten) darf bleiben. Das Verwaltungsgericht in Trier hat ihm nun einen sogenannten subsidiären Schutzstatus zugebilligt. Er erhält eine Aufenthaltserlaubnis. Als Flüchtling anerkannt ist er damit noch nicht.
Wie berichtet, wurde der damalige Koranschüler nach eigener Darstellung von den Taliban in seinem Heimatland Pakistan gefoltert, um ihn gefügig zu machen, ein Selbstmordattentat auf einem belebten Basar durchzuführen. Aber er weigerte sich, konnte fliehen und wurde dabei auch angeschossen. Über den Iran, die Türkei, Griechenland und Belgien war er nach Deutschland gekommen, hatte im Januar 2014 einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte diesen abgelehnt – zu Unrecht, wie der Richter nun urteilte. Muhammad Naveed Anwar sei nicht ausreichend zu seinem Fall gehört worden. Das in Belgien begonnene Asylverfahren hätte weitergeführt werden müssen. Der Richter hielt die Schilderung des Pakistaners für glaubhaft. Die Situation in Pakistan sei bekannt, Schutz vor der Rache der Taliban innerhalb des Landes nicht möglich. Laut Anwars Anwalt Detlev Albrecht aus Kaiserslautern ist ein Flüchtlingspass mit Aufenthaltstitel beantragt. Eine Arbeitserlaubnis besteht bereits. (dbö)