Kusel Prozess: Erst im Februar geht es weiter

Kaiserslautern. Zwangspause im Prozess um einen Schachabend mit tödlichem Ende: Der „dritte Mann“ kam gestern am Landgericht Kaiserslautern nicht zu Wort. Weil ein Schöffe krankheitsbedingt schachmatt gesetzt war, hat die Verhandlung gegen einen 39-Jährigen keine Fortsetzung gefunden. Dem Mann wird zweifache gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Eins seiner Opfer starb nach der Attacke in der Nacht zum 1. Juli vergangenen Jahres in seiner Wohnung in Lauterecken.
Wie mehrfach berichtet, wird dem Mann vorgeworfen, zwei andere Männer mit Faustschlägen schwer verletzt zu haben. Der Gastgeber war noch in derselben Nacht verstorben. Allerdings war nicht etwa die körperliche Misshandlung tödlich: Todesursache sei eine schwere Alkoholvergiftung gewesen. Der 51-Jährige hatte 3,99 Promille im Blut. Gestern hätte der „dritte Mann“ aussagen sollen, der zum Prozessauftakt Mitte Dezember nicht vor der Großen Strafkammer erschienen war. Wie berichtet, hat er behauptet, er habe erst dank eines Presseberichts überhaupt vom Beginn des Hauptverfahrens erfahren, eine Ladung habe ihn nicht erreicht. Dass die für gestern geplante Einvernahme des Zeugen nicht hat stattfinden können, liegt an der Erkrankung eines der beiden Laienrichter. Der Vorsitzende der Großen Strafkammer teilte gestern mit, das noch ausstehende „große Programm“ werde nun erst Mitte Februar abgearbeitet. Neben der Aussage des Opfers sind vor allem noch die Äußerungen der Sachverständigen von Belang. Ob der überlebende Geschädigte Wesentliches beitragen kann, ist fraglich: Ein Polizeibeamter hatte bereits anklingen lassen, dass der Mann in seiner polizeilichen Vernehmung einen „Blackout“ geltend gemacht hatte. Er könne sich an nichts erinnern. Von Bedeutung wird indes sein, wie ein Sachverständiger den Zustand des Angeklagten einschätzt. Jener war in der Tatnacht ebenfalls stark betrunken – die Verlesung des Protokolls seiner Untersuchung steht allerdings noch aus –, und er macht geltend, zumindest nicht lange vor der Tat noch drogenabhängig gewesen zu sein. Inwieweit seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt eingeschränkt sein könnte, darüber wird ein Gutachter dem Gericht noch berichten. |cha