Kusel Mit Atemnot zum Apotheken-Notdienst
«KUSEL.» „Am Wochenende darf man in Kusel nicht krank werden.“ Dieses Fazit zieht Andreas Herrath aus Kusel nach einer Erfahrung vom Samstag, 19. August. Der 52-jährige Asthmatiker musste wegen akuter Atemnot den Bereitschaftsdienst im Krankenhaus aufsuchen. Was ihn ärgerte: „Danach hatte ich bis nach Ramstein zu fahren, um mein Medikament zu bekommen.“
Solche Anfahrtswege ärgern Betroffene immer wieder; nicht zum ersten Mal berichtet die RHEINPFALZ über die Mühe von Patienten, im Krankheitsfall außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten zur nächsten dienstbereiten Apotheke zu gelangen. Denn die Beschaffung der Medikamente an Abenden oder Wochenenden kann – gerade wenn man krank ist – zu einer wahren Odyssee werden. Ohne Familie und Freunde sei man aufgeschmissen, wird häufig berichtet. Vor diesem Hintergrund hatte Herrath auch direkt bei der Bereitschaftsdienstzentrale nachgefragt, ob er die gerade verschriebenen Cortison-Tabletten nicht auch vom diensthabenden Arzt bekommen könnte. „Das Notfallspray hat mir nicht mehr geholfen, die Bronchien waren zu“, schildert Herrath, der sich nur ungern in dieser Lage mit dem Auto nach Ramstein bewegen wollte. Reiner Beck vom Westpfalz-Klinikum erklärt dazu, dass das Krankenhaus gar keine Medikamente ausgeben darf. Eine Änderung, wonach Patienten nach dem Besuch der Bereitschaftsdienstzentrale im Klinikum ihre Rezepte einlösen könnten, ist Beck zufolge nicht geplant. „Apotheken dürfen nur von Apothekern betrieben werden“, klärt er auf. Die nächsten dienstbereiten Apotheken befanden sich an diesem Abend in Breitenbach sowie in Ramstein-Miesenbach. „Mit schwerer Atemnot habe ich mich auf den Weg nach Ramstein gemacht“, berichtet Herrath von seinem „Abenteuer“. Er fragt: „Was macht denn ein Patient, der keine Möglichkeit hat, mit dem Auto über 20 Kilometer zur nächsten Apotheke zu fahren?“ Wer dann womöglich noch alleine ist, „der kann sich dann ja gleich einweisen lassen“, meint Herrath. Allein in Kusel gebe es vier Apotheken, „da könnte eine doch alle vier Wochen einen Tag öffnen“, findet er. Auf der Internetseite der Landesapothekerkammer kann man sich die nächsten dienstbereiten Apotheken anzeigen lassen. Zwei Beispiele: Wer in Föckelberg wohnt und am Samstagabend, 2. September, ein Medikament benötigt, kann nach dem aktuellen Bereitschaftsplan entweder nach Bruchmühlbach-Miesau, Kaiserslautern, Otterberg, Idar-Oberstein oder St. Wendel fahren. Von Dennweiler-Frohnbach aus wären Apotheken in St. Wendel, Meisenheim, Bruchmühlbach-Miesau, Idar-Oberstein und Kaiserslautern die nächsten Anlaufstellen. Für Bewohner aus Neunkirchen/Potzberg werden als nächste Apotheken einen Tag später Offenbach-Hundheim, Schönenberg-Kübelberg, Landstuhl, Otterbach oder Herschweiler-Pettersheim angegeben. Nach Angaben von Doris Wettmann von der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz gibt es gut 1000 Apotheken im Land, die Notdienste leisten. Welche davon zur Dienstbereitschaft verpflichtet sind, lege die Kammer unter Berücksichtigung der Entfernung der Apotheken voneinander fest. Es werde darauf geachtet, dass die zurückzulegenden Wege für die Bevölkerung 20 bis maximal 25 Kilometer nicht überschreiten. Wettmann: „Die Dienstbereitschaft der Apotheken in der Nacht, am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen ist damit so zu verstehen, dass der Bevölkerung im Notfall zwar eine geordnete, aber nicht in jeder Hinsicht bequeme Arzneimittelversorgung gewährleistet ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits 1989 ausgeführt, dass dem Apothekenkunden im Rahmen der Interessenabwägung mit den Arbeitsschutzbelangen der Apotheker bei einem außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten auftretenden Bedarf mehr zugemutet werden darf als innerhalb dieser Zeiten.“ An Sonntagen sei in der Region Kusel seit fünf Jahren zusätzlich ein Sonntagsdienst eingerichtet, der gewährleiste, dass zwischen 10 und 20 Uhr eine der sechs Apotheken in Kusel, Altenglan oder Herschweiler-Pettersheim dienstbereit ist. „Es ist derzeit nicht beabsichtigt, diese auch von der Bevölkerung bislang gut angenommenen Regelung zu ändern“, sagt Wettmann.