Kusel Kassen-/Vertragssitze und Bedarfsplanung

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Um sich an einem Ort niederlassen zu können, müssen Ärzte für eine bestimmte Versorgungsregion zugelassen werden. Nur mit einer solchen Zulassung als Kassen- oder Vertragsarzt kann der Mediziner die Behandlung seiner Patienten bei den Krankenkassen abrechnen. Wer keinen Vertragssitz (früher hieß dies Kassensitz) erhält und sich dennoch in der Region niederlassen will, kann nur Patienten behandeln, die entweder komplett selbst bezahlen oder eine private Krankenversicherung haben. Wie viele Kassensitze es in einer Versorgungsregion für eine bestimmte medizinische Fachrichtung gibt, hängt von der Bedarfsplanung ab. Dieser Bedarfsplan wird vom sogenannten Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erstellt. Dieses Gremium bilden gemeinsam die Kassenärztliche Vereinigung und der Landesverband der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen. Ärzte und Kassen entsenden je neun Mitglieder, hinzu kommen drei unabhängige Mitglieder, von denen eines den Vorsitz übernimmt. Wie viele Kassensitze eine Region zugeteilt bekommt, hängt in erster Linie von deren Einwohnerzahl ab. Zudem gibt es je nach Fachrichtung eine sogenannte Verhältniszahl. Zuweilen sorgen Sonderfaktoren dafür, dass diese Verhältniszahl vom bundesweiten Wert abweicht und für bestimmte Regionen gesondert festgelegt wird. Für Hausärzte beispielsweise ist bundesweit festgelegt, dass pro 1671 Einwohner ein Kassensitz in die betreffende Region vergeben wird. Wie die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz auf Anfrage mitgeteilt hat, ist für den Landkreis Kusel diese Verhältniszahl auf 1642 pro Hausarzt abgesenkt worden. Damit werde der demografischen Entwicklung in der Region Rechnung getragen. Hier spielt vor allem die Tatsache eine Rolle, dass im Kreis Kusel die Bevölkerung aufgrund des überproportionalen Anteils an Über-65-Jährigen im Schnitt älter ist als bundesweit. Daher wird auch mit einem höheren Behandlungsbedarf pro Patient gerechnet. Dieser Sonderfaktor wird jährlich neu berechnet. Aktuell geht die Bedarfsplanung für den Landkreis Kusel von 70.771 Einwohnern aus. Daraus ergibt sich nach der Verhältniszahl 1641 ein Bedarf von 43,1 Hausärzten. Tatsächlich sind für den Kreis Kusel laut KV aber 49 Kassensitze für Hausärzte vorhanden. Der Kreis gilt folglich als überversorgt, weil der Bedarf zu 113,7 Prozent mehr als erfüllt ist. Ab einer Prozentzahl von 110 Prozent (für Kusel wären das 47,4 Ärzte) können sich zusätzliche Hausärzte nicht mehr niederlassen. Allerdings dürfen neue Ärzte bei Ausscheiden von Kollegen deren Kassensitze übernehmen. Gelingt eine solche Wiederbesetzung (Praxisübernahme) nicht, entfällt der Arztsitz auf Dauer. Dieses Verfahren wird angewendet, bis der Versorgungsgrad wieder unter 110 Prozent gesunken ist. (wop)

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