Kusel „Erhebliche psychische Probleme“
Ohne Umschweife hat ein 19-Jähriger aus Lauterecken gestern vor dem Landgericht Kaiserslautern alles eingeräumt, was ihm zur Last gelegt wird. Er ist dort angeklagt, weil er im Haus seines Vaters illegal große Mengen Sprengstoff gelagert hatte.
Für den Abtransport des explosiven Materials mussten im Januar weite Teile Lautereckens gesperrt werden (Die RHEINPFALZ berichtete). Wie gestern beim Prozessauftakt bekannt wurde, hatte der junge Mann seine gefährlichen Laborate aus Chemikalien und Schwarzpulver teils in blauen Müllsäcken und einfachen Holzkisten gelagert – also alles andere als fachgerecht. Der Vorsitzende Richter, Alexander Schwarz, sagt zu dem jungen Mann: „Wenn das in die Luft gegangen wäre, hätten Sie einen Krater hinterlassen.“ Für ein Gutachten wurde ein selbstgebauter Böller des Lautereckers auf einer Küchenarbeitsplatte zur Explosion gebracht – anschließend war ein Loch in der Platte. Er habe sich mittlerweile bei den Nachbarn entschuldigt dafür, dass er sie in so große Gefahr gebracht habe, erzählte der Angeklagte gestern. Zu den Anwohnern habe er jetzt wieder einen „guten Kontakt“. Ihm tue das alles leid. Gefahr für die Lauterecker bestand wohl auch zu anderen Zeiten. Das illegal erworbene explosive Material ließ sich der Angeklagte nämlich von einem Pyrotechniker aus Nordrhein-Westfalen schicken – per DHL-Paket. Weil er seine illegale Leidenschaft vor seinem Vater verbergen wollte, habe er die explosiven Pakete immer persönlich auf der Post in Lauterecken abgeholt. Zwei selbstgebaute Böller habe er am Rande der Kerwe in Hinzweiler an einen Bekannten verkauft, für 30 Euro. Unter anderem in der Nähe von St. Julian hat der Lauterecker auch mal ausprobiert, ob die in Deutschland nicht erlaubten Böller überhaupt funktionieren, hieß es gestern vor der Jugendstrafkammer. Maximal drohen dem 19-Jährigen fünf Jahre Haft. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sprach sich jedoch dafür aus, eine Jugendstrafe zur Bewährung zu verhängen. Dann könnte der Lauterecker seine Maurerlehre abschließen. Sein Chef habe ihm zudem eine Stelle als Geselle in Aussicht gestellt, hieß es. Von der persönlichen Entwicklung sei der 19-Jährige noch einem Jugendlichen gleich, argumentierte die Jugendgerichtshilfe. Hinzu komme, dass er seit seinem 13. Lebensjahr an Depressionen leide und schon öfter Suizid-Gedanken gehabt habe. Alles in allem habe der Angeklagte „erhebliche psychische Probleme“, weshalb er laut Jugendgerichtshilfe eine ambulante Therapie braucht. Ob das Landgericht dieser Einschätzung folgt, ist noch unklar. Das Urteil soll beim nächsten Prozesstag, am kommenden Mittwoch (9 Uhr) verkündet werden. SÜDWEST