Kusel Einen Teilerfolg errungen

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„Vielleicht klappt es, dass zumindest ein Teilabschnitt der Ortsumgehung in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgenommen wird.“ Das sagte Norbert Barthle (CDU), Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, gestern bei einem Ortstermin in Schönenberg-Kübelberg.

Argumente dafür gebe es genügend: Die Planung für eine B-423-Ortsumgehung sei vergleichsweise weit gediehen, Grundstücke seien bereits aufgekauft worden, und mit täglich rund 17.000 Fahrzeugen liege man weit über dem bundesweiten Schnitt für Ortsdurchfahrten an Bundesstraßen (8000 Fahrzeuge pro Tag). Wie groß die Chancen sind, dass das Projekt in vollem Umfang in den vordringlichen Bedarf eingestuft wird, konnte Barthel allerdings nicht sagen. „Einfach so verschieben geht natürlich nicht, aber man kann argumentieren, warum gerade dieses Projekt umgesetzt werden sollte“, so der Staatssekretär, der auf Einladung des CDU-Bundestagsabgeordneten Xaver Jung die Westpfalz besuchte. „Die neue Einstufung im März war schon eine wichtige Hürde, die wir genommen haben. Aber wir müssen unsere Argumente für das Projekt auch weiterhin vortragen, um uns auch in Berlin Gehör zu verschaffen“, so Jung. Gestern errangen Jung, Verbandsbürgermeister Karl-Heinz Schoon, CDU-Kreisverbandsvorsitzender Otto Rubly und Ortsbürgermeister Josef Weis einen Teilerfolg. Barthel will sich dafür einsetzen, dass zumindest ein Teilabschnitt in den vordringlichen Bedarf eingestuft wird. Im Idealfall könnte dann noch vor 2030 die Trasse vom Mehlpfuhl bis zur St. Wendeler Straße nahe des Schulzentrums gebaut werden. „Das würde das Verkehrsaufkommen natürlich etwas entschärfen, da die Fahrzeuge in Richtung Dittweiler nicht mehr durch den Ort müssten“, sagte Otto Rubly. Doch selbst wenn es nichts wird, bedeutet das nicht, dass die B-423-Ortsumgehung, die im März in die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ eingestuft wurde (wir berichteten), nicht umgesetzt wird. Die Projekte des Ministeriums werden bis 2030 durchschnittlich mit 15 Milliarden Euro pro Jahr gefördert. „Da haben selbst die Maßnahmen, die ,nur’ Planungsrecht besitzen, eine Chance, realisiert zu werden“, ergänzte Barthel. Von zentraler Bedeutung allerdings sei, dass die Planung weiterhin forciert werde. „Planungsrecht bedeutet hier Planungsauftrag bis zur Baureife. Wir genehmigen und finanzieren die Projekte. Die Planungskapazität liegt beim Land“, so Barthel. Deshalb sei es wichtig, dass die lokalen Gremien versuchen, Druck auf die Planungsbehörde auszuüben, in diesem Fall auf den Landesbetrieb Mobilität. Dieser kann die Planung auch von externen Büros ausführen lassen. „Wichtig ist, dass von vorneherein die Bevölkerung mit einbezogen, die Planung nicht zur Geheimsache erklärt wird“, warf Schoon ein. Immerhin stelle die geplante Ortsumgehung einen erheblichen Eingriff in die Natur und das Landschaftsbild dar. (hlr)

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