Kusel Bewährungsstrafe wegen Fahrlässigkeit

„Frust und schlechte Laune“ haben ihn getrieben, ein Feuerchen zu entfachen. Dass sich die Flammen zum Großbrand auswuchsen, das habe er aber nicht gewollt. Sagt der 22-Jährige. Die Staatsanwaltschaft hat ihm dies vorab schon geglaubt. Und deshalb war gestern vor dem Kuseler Amtsgericht auch „nur“ fahrlässige Brandstiftung angeklagt. Dass er den Aldi-Markt in Wolfstein in Schutt und Asche gelegt, zuvor noch einen Bekannten ins Gleisbett geworfen hat, sühnt der Mann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Absitzen muss er die aber nicht.
Schuldig der Körperverletzung sowie der fahrlässigen Brandstiftung: Der Richterspruch fiel wie erwartet aus. Umgehend erklärte der Verteidiger des 22-Jährigen, dass der Verurteilte auf Rechtsmittel verzichte. Und weil sich auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft mit dem Strafmaß einverstanden zeigte, ist das Urteil gestern umgehend rechtskräftig geworden. „Es muss ihm klar sein, dass er viel, viel Glück gehabt hat. Da hätte leicht Schlimmeres passieren können“, so kommentierte der Kuseler Rechtsanwalt in seinem Plädoyer die erste Tat, die der zweiten, ungleich folgenreicheren vorausgegangen war. Der Angeklagte hatte am Abend des 14. Oktober vergangenen Jahres Streit mit einem anderen jungen Mann. Das Programm jenes Freitagabends sah Rumlungern am Bahnhof in Lauterecken vor. Zwei der dort Versammelten kriegten sich in die Haare. Plötzlich lag einer auf den Schienen und schrie. Der Angeklagte hatte ihn vom Bahnstein aus ins Gleisbett geworfen – aus „Notwehr“, wie er sagte. Dem wollten die Prozessbeteiligten allerdings keinen Glauben schenken. Das Opfer hatte sich beim Sturz das Handgelenk gebrochen. Der junge Mann ließ gestern durchblicken, dass er an einer Strafverfolgung seines Peinigers nicht mal großes Interesse habe. Doch des öffentlichen Interesses wegen war die Akte nicht zugeklappt worden. Zumal das Geschehen am Bahnhof offenkundig mit ein Auslöser war für das, was in jener Nacht noch 140 Feuerwehrleute, zudem Polizisten, Rettungsassistenten um den Schlaf brachte. Der Angeklagte selbst hatte Alarm geschlagen. Er sei die B 270 entlang gelaufen, habe das Feuer gesehen, habe sich zu dem Einkaufszentrum Pfingstweide begeben und das Malheur erblickt, so seine ersten Einlassungen bei seiner polizeilichen Vernehmung. Dort traf auch ein auf zwei Autos verteiltes Grüppchen Bürger aus Oberweiler-Tiefenbach und Grumbach ein. Die hatten den Rauch erblickt und nach dem Rechten sehen wollen. Eingreifen konnten die Männer nicht mehr – als sie ankamen, war klar, dass jeder Löschversuch scheitern würde. Dies übernahm die Feuerwehr, die in dem Moment eintraf. Aber sie wiesen zwei Polizisten auf den Mann hin, der mit einem Rucksack am Brandort unterwegs war. Entsprechend früh war der Mann ins Visier der Ermittler geraten. Gestern beim Prozess berichtete ein Kripobeamter, wie es weiterging: Dank der Videoaufzeichnungen vom benachbarten Wasgau-Markt gelang es, die Schilderungen des 22-Jährigen als widersprüchlich zu entlarven. Der Marktleiter habe den Mann auch erkannt – der lungere öfter vor den Märkten herum. Montags schon durchsuchten Ermittler die Wohnung des Verdächtigen. In Vernehmungen mit den polizeilichen Erkenntnissen konfrontiert, knickte der Mann ein und gestand. Das wiederholte er auch gestern im Strafprozess. Aus Frust wegen der Sache am Lauterecker Bahnhof habe er eine Kippe in den Mülleimer vorm Aldi geworfen, sei auf die Rückseite gegangen, habe einen Brief angezündet und in den Papiercontainer geworfen. Er habe das Feuer noch mit nassem Gras löschen wollen – vergebens. Der Container sei auf die Laderampe zugerollt, er habe ihn nicht stoppen können. Frust und Zündelei des Mannes haben letztlich zu einem Schaden von rund 1,75 Millionen Euro geführt. Das schlug sich auch im Strafmaß nieder. Ein Jahr und neun Monate Haft hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Der Verteidiger fand dies durchaus in Ordnung. Zumal die Bewährungschance, auf die der Anwalt pochte, auch dem Anklagevertreter genehm war. So entschied denn auch der Richter: Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 450 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.