Kusel Architektur: Mehr Schmuck als vorgesehen
Was hat das Amtsgericht Kusel mit einem barocken Schloss gemeinsam? Beide Gebäude sind Beispiele für „Herrschaftsarchitektur“, ein Stil, der durch monumentales Aussehen und aufwendige Gestaltung den Betrachter und Besucher beeindrucken und vielleicht auch einschüchtern sollte. Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wird diese Architektur für staatliche Bauten verwendet. Beispiele im Kreis Kusel sind die Gebäude der ehemaligen Amtsgerichte und Gefängnisse in Lauterecken, Waldmohr, Kusel und Wolfstein.
Das frühere Amtsgericht Lauterecken in der Schulstraße 10 ist das älteste der vier Gebäude und unterscheidet sich deutlich in seiner Bauweise von den anderen. Es wurde in den Jahren 1854 bis 1857 als Gefängnis gebaut. Im Erdgeschoss befanden sich fünf Zellen, im Obergeschoss war die Wohnung des Gefängniswärters. Von 1862 an diente das Haus auch als „Landgericht“ (so die damalige Bezeichnung). Von da an teilte es sich das Erdgeschoss mit der Wärterwohnung, während das Gefängnis in den ersten Stock zog. Die nächste Veränderung war 1899 notwendig, als dort das Grundbuchamt untergebracht wurde. Im Zuge einer grundlegenden Sanierung erhielt das Haus ein weiteres Stockwerk und ein Dachgeschoss. Für das Treppenhaus errichtete man einen schmäleren Anbau auf der Nordostseite (einen „Seitenrisalit“). Die Straßenseite enthält wenig Schmuck. Zu ihm gehören die Ecklisenen, ein durchlaufender Sims zwischen Erdgeschoss und erstem Stock und ein Traufgesims. Die Fenster wurden abwechslungsreich gestaltet. Im Unterschied zu den Flachbögen in den beiden unteren Stockwerken sind die jüngeren gekoppelten Fenster im zweiten Stock durch Rundbögen und aufgelockerte Gewände ausgestaltet. Im Jahr 1974 wurde mit dem 18. Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung das Amtsgericht aufgehoben. Nach einer Sanierung in den Jahren 1992/93 beherbergt es heute eine Arzt- und eine Physiotherapiepraxis und die ökumenische Sozialstation. Im Dachgeschoss gibt es einen Bürgersaal für Veranstaltungen. Die Amtsgerichte in Waldmohr, Kusel und Wolfstein entstanden fast gleichzeitig zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Inzwischen gab es staatliche Vorgaben, wie diese Gebäude aussehen sollten. Zwar war beim Bau „mit äußerster Sparsamkeit“ zu verfahren, doch gleichzeitig sollte der „Bedeutung, welche die Gerichte im Organismus des Staates einnehmen, gebührend Rechnung getragen werden“. Dabei mussten Amtsgerichte bescheidener ausfallen als die Land- und Oberlandesgerichte. Aber in allen Fällen legte man Wert auf eine „gediegene“ Bauweise. Vorgeschlagen wurden für die Mauern unverputzte Ziegel oder Bruchsteine und als Schmuck „Gesimse und Fensterumrahmungen aus Haustein“. Betrachtet man die entstandenen Gebäude, so erhielten sie deutlich mehr Schmuck, als ursprünglich vorgesehen war. Die Amtsgerichte in Waldmohr und in Kusel wurden nach Plänen des königlichen Landbauamtes Kaiserslautern gebaut, die der Bauassessor Theodor Anton Geyer (1865 bis 1925) ausgearbeitet hatte. In Waldmohr war das Amtsgericht zuvor im Gemeindehaus am Rathausplatz untergebracht. Als abzusehen war, dass die Gemeinde den Vertrag nicht verlängern würde, entschloss man sich zu einem Neubau an der „Staatsstraße nach Homburg“, wie die Saarpfalzstraße damals hieß. Der Baubeginn war 1899, zwei Jahre später konnte das neue Gebäude bezogen werden. Mit dem Standort waren nicht alle Bürger einverstanden gewesen und einige hatten versucht, den Bau zu verhindern. Das Amtsgericht ist eine zweigeschossige Anlage aus rotem Sandstein. Sie besteht aus zwei parallelen Flügeln und einem Verbindungsbau. Den Flügel an der Straße schmückt ein breiter Risalit, den ein Stufengiebel abschließt. Jede der Stufen ist verziert durch Viertelkreise mit Muschelwerk, die oberste Stufe endet mit einem Halbkreis. Zusätzlicher Schmuck sind kleine Quader mit einer aufgesetzten Kugel, die fast wie Stempel aussehen. Auch die Fenster weisen unterschiedliche Formen auf. Im Erdgeschoss sind es Rundbogenfenster, im ersten Stock gekoppelte Fenster mit geradem Sturz. Im Risalit folgen auf Dreifachfenster mit Korbbogen Fenster mit flachen Bögen und darüber ein halbrundes Fenster. Weitere Verzierungen sind Eckquader und ein Traufgesims aus profilierten Steinen. An diesen Flügel schließt sich auf der Nordseite ein Verbindungsbau an, der ursprünglich nur einstöckig war und erst später aufgestockt wurde. In ihm befand sich der Sitzungssaal des Gerichtes. Im dritten Flügel war das Gefängnis untergebracht. Hier sind im Kellergeschoss und im ersten Stock die Fenster noch immer vergittert. Waldmohr war auf das Gebäude sehr stolz, denn sein Bild findet sich auf vielen Ansichtskarten. Aber bereits das erste Landesgesetz zur Verwaltungsvereinfachung im Jahr 1966 beendete seine Funktion. Daran änderte auch eine Bürgerversammlung nichts, die sich in einer Resolution an die Landesregierung für den Erhalt einsetzte. Darin hieß es: „Belassen Sie uns unser Gericht, oder stellen Sie zumindest die Entscheidung zurück.“ Man hat aber in den folgenden Jahren eine sinnvolle Verwendung für das Gebäude gefunden. Ein großer Teil dient als Bürgerhaus und wird als Gastwirtschaft genutzt, während die Feuerwehr in das ehemalige Gefängnis eingezogen ist.