Kusel Alles andere als harmlos

Legal „high“ werden – Kräutermischungen denen THC-ähnliche Stoffe (THC – Tetrahydrocannabinol – ist der hauptsächlich rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze) beigefügt werden, sogenannte Legal Highs, machen das möglich. Das klingt für viele zwar verlockend, ist aber brandgefährlich, denn häufig traten in der näheren Vergangenheit bei den Konsumenten enorme gesundheitliche Probleme auf. Bei der Polizei in Kusel und Lauterecken sowie bei der Fachstelle Sucht im Haus der Diakonie in Kusel ist man daher besorgt, was in Zukunft noch kommen mag.
„Wir bleiben im Kreis Kusel nicht verschont – das gibt es hier auch“, erklärt Michael Schmidt, der stellvertretende Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Lauterecken. Bei einem Expertentreffen zum Thema Drogen in St. Ingbert vor drei Jahren seien diese „Legal Highs“ bereits das Hauptthema gewesen. „Problematisch ist dabei vor allem, dass das Betäubungsmittelgesetz für solche Kräutermischungen sehr ungünstig ausgelegt ist“, sagt er. Es müsse nur die Formel des verwendeten chemischen Ersatzstoffes – sogenannte Cannabinoide – ein wenig verändert sein und schon sei kein Handeln dagegen (vorerst) möglich. Das Betäubungsmittelgesetz (BTMG) hinke dieser chemischen Entwicklung somit leider immer einen Schritt hinterher, erläutert Schmidt. Worin liegt aber das Problem beim Konsum dieser legalen Kräutermischungen? Es sei zum einen eine höhere Dosierung der Cannabinoide, die kaum absehbar mache, wie der Körper nach dem Konsum überhaupt reagiere, zum anderen aber auch, dass man überhaupt nicht wisse, welche Zusatzstoffe eigentlich hinzugemischt wurden. Ein Beispiel fällt Schmidt dazu ein: „Vor kurzem erzählte mir ein Jugendsachbearbeiter von zwei Schülern, die offensichtlich solche legalen Drogen zu sich genommen hatten und plötzlich ein seltsames Verhalten zeigten.“ Das Problem sei, dass mit einem Drogentest nicht festzustellen sei, ob man diese Dinge zu sich genommen hat. „Außerdem könnten wir die Fälle sowieso nicht erfassen da sie laut BTM-Gesetz nicht strafbar sind – die Dunkelziffer ist also wohl viel größer und könnte in nächster Zeit noch wachsen“, resümiert der stellvertretende Dienststellenleiter. Bei der Kuseler Polizeiinspektion sind derzeit noch keine konkreten Fälle mit „Legal Highs“ bekannt. Axel Emser, stellvertretender Dienststellenleiter, weiß warum: „Weil diese Drogen nicht im BTM-Gesetz genannt sind, können und müssen wir die Sache nur beobachten. Natürlich versuchen wir, wenn jemand gesundheitliche Probleme infolge des Konsums hat, Untersuchungen einzuleiten, aber das ist schwierig.“ Daher arbeiten die beiden Inspektionen in Kusel und Lauterecken auch eng zusammen – gerade bei Verkehrs- und Fahrzeugkontrollen legt man auf Drogen ein besonderes Augenmerk. „Der Fantasie sind jedoch keine Grenzen gesetzt, was die Mischungen dieser Kräuter angeht und dieses neue Phänomen wird wohl auch weiterhin wachsen“, befürchtet Emser. Mathias Sadowski von der Suchtstelle im Haus der Diakonie in Kusel hat täglich Kontakt mit seinen Klienten, die größtenteils Drogen konsumieren, er ist sich auch sicher, dass man von diesen „Legal Highs“ besser die Finger lassen sollte: „Ich habe den Eindruck und höre auch oft von meinen Klienten, dass selbst sie diesem Ersatz nicht trauen und vor allem nicht verstehen, wieso viele junge Menschen diese Kräuter völlig bedenkenlos im Internet bestellen.“ Er erinnert an ein junges Paar aus Pirmasens, das mit großen gesundheitlichen Problemen in die Psychiatrische Klinik musste (wir berichteten). Auch Sadowski befürchtet, dass es eine sehr hohe Dunkelziffer gibt. „Das Problem ist, dass die Labors – teilweise im Fernen Osten – immer einen Schritt weiter sind, um sich noch am Rande der Legalität zu bewegen.“ Der Drogenberater appelliert an die Jugendlichen: „Keinem sind die direkten Wirkungen der Droge, auch die Langzeitschäden, bekannt – es kommt ja nur etwas raus, wenn wirklich jemand im Krankenhaus oder der Psychiatrie landet.“ Deswegen sei auf jeden Fall abzuraten, solche „Legal Highs“ auszuprobieren. (uck)