Landstuhl
Wieso die VG Flüchtlingen die Wohnung kündigt
Bis zum 31. Dezember müsse ihre Familie ihre Wohnung in der früheren Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd verlassen, berichtete ein Mädchen den Ratsmitgliedern kurz vor Weihnachten in fehlerfreiem Deutsch und fügte an, dass ihre Eltern nun große Sorge hätten, in einem Asylbewerberheim oder sogar in der Obdachlosigkeit zu landen. Die Familie sei in dem Ort, in dem sie einst von der Verbandsgemeinde untergebracht wurde, gut integriert. Sie selbst besuche das Gymnasium in Landstuhl und würde dort gerne weiter am Unterricht teilnehmen, denn sie habe gute Noten, so die Schülerin. Neben der vierköpfigen Familie war auch ein junger Mann in den Ratssaal gekommen, der ebenfalls angab, zum Jahresende die Kündigung erhalten zu haben. Gerade habe er eine Stelle bei Amazon gefunden, bat auch er darum, weiter in seiner bisherigen Wohnung bleiben zu dürfen.
Im Gesetz vorgeschrieben
Wieso kündigt die Verbandsgemeinde Landstuhl diesen Menschen kurz vorm Jahresende? Das hat die RHEINPFALZ Bürgermeister Degenhardt gefragt. „In der Regel kündigen wir mit einem halben Jahr Vorlauf“, stellt der CDU-Politiker klar, dass die Kündigungsschreiben bereits vor geraumer Zeit und nicht erst kurz vor Weihnachten rausgingen. Die Bewohner seien mehrfach aufgefordert worden, sich selbstständig auf dem Wohnungsmarkt nach einer neuen Bleibe umzuschauen. Dies sei im Gesetz so vorgeschrieben.
Nach der Verteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Gebietskörperschaften seien zunächst die Verbandsgemeinden dafür zuständig, für die Asylbewerber eine Wohnung zu suchen, beschreibt er das Prozedere. „Die Verbandsgemeinde schließt dann den Mietvertrag mit dem Vermieter und die Asylbewerber können einziehen“, erläutert er. Leistungen erhalten sie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Vor Ort eingelebt
Doch sobald der Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genehmigt ist, sei nicht mehr die Verbandsgemeinde, sondern das Jobcenter für die anerkannten Flüchtlinge zuständig. Sprich: Die Migranten kriegen keine Leistungen mehr aus dem AsylbLG, sondern müssen die Kosten für die Unterkunft aus eigenen Mitteln bestreiten oder aus Leistungen der Grundsicherung. Und: „In diesem Moment müssen die Menschen eigentlich ihre bisher von der VG angemieteten Wohnungen verlassen, denn diese sind ja für Asylbewerber vorgesehen. Sie müssen sich dann eine neue Wohnung suchen.“
Viele wollten aber nicht ausziehen, weil sie sich vor Ort eingelebt hätten, sagt Degenhardt. Außerdem sei es auch nach der Anerkennung des Asylantrags für diese Menschen nicht leicht, eine Wohnung zu finden – „wie für andere Hartz-IV-Empfänger auch“. Die Vermieter forderten einen Arbeitsvertrag, häufig sogar einen unbefristeten. Dies könnten diese Wohnungssuchenden aber oft nicht vorweisen. Da der Verwaltung diese Probleme bewusst seien, habe die Verbandsgemeinde Landstuhl – „wie viele andere Verbandsgemeinden auch“ – Nachsicht gezeigt und die anerkannten Flüchtlinge weiter in den Wohnungen für Asylbewerber geduldet.
„Irgendwann müssen die Leute raus“
Doch inzwischen fordere der rheinland-pfälzische Rechnungshof die Kommunen auf, diese „Fehlbelegungen“, wie er es nennt, zu beenden: „Einweisungen zur Vermeidung von Obdachlosigkeit dürfen nicht als Dauerlösung angesehen werden, sondern dienen lediglich der vorübergehenden Unterbringung“, betont der Rechnungshof.
In den beiden konkreten Fällen solle es aber noch mal einen Aufschub geben, kündigt Degenhardt an: „Wir haben eine Duldung bis 30. Juni ausgesprochen und versuchen auch, bei der Wohnungssuche behilflich zu sein.“ Zugleich stellt er klar, dass die Verbandsgemeinde nicht dauerhaft gegen die Auflagen verstoßen könne. „Irgendwann müssen die Leute raus.“
Sollten sie dann tatsächlich obdachlos werden, könnten die anerkannten Flüchtlinge aber erneut Aufnahme in den kommunalen Wohnungen finden. „Dann könnten sie sich wieder an uns wenden“, sagt Degenhardt. Denn als Ordnungsbehörde zur Abwehr der Gefahr unfreiwilliger Wohnungslosigkeit sei dann erneut die Verbandsgemeinde zuständig.