Kreis Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Wie das Ablesen der Zählerstände in Corona-Zeiten funktioniert

Um Ansteckungsgefahr durch Kundenkontakt zu vermeiden, fordern die Energieversorger der Verbandsgemeinden ihre Kunden auf, ihre
Um Ansteckungsgefahr durch Kundenkontakt zu vermeiden, fordern die Energieversorger der Verbandsgemeinden ihre Kunden auf, ihre Zählerstände selbst zu übermitteln.

Muss in Corona-Zeiten unbedingt ein Ableser des Energieversorgers das Haus des Kunden betreten? Das kommt ganz darauf an, von welchem Unternehmen der Kunde seine Energie bezieht. Im Landkreis Kaiserslautern gibt es viele Möglichkeiten, die Daten auch selbst zu übermitteln.

In einer E-Mail, die die RHEINPFALZ-Redaktion dieser Tage erreichte, äußert ein Leser aus Otterbach seine Verwunderung über die Vorgehensweise seiner Energieversorger in Coronazeiten. „Nachdem vor einigen Tagen ein Mitarbeiter der Pfalzwerke vor der Tür stand, um den Stromzähler abzulesen, folgte heute das Ablesen des Gaszählers durch die SWK. Ich frage mich nun, ob es angesichts der immer lauter werdenden Appelle, Kontakte zu beschränken, nicht bessere Lösungen gibt, als ältere Herren, die noch nicht mal mit einer FFP2-Maske, sondern nur mit einer Tuchmaske ausgestattet sind, von Haus zu Haus ziehen zu lassen, um Zählerstände zu ermitteln. Wie wäre es mit einer digitalen Übermittlung durch die Kunden, zum Beispiel per Handyfoto. Ich finde hier werden vermeidbare Risiken eingegangen“, so seine Meinung.

Stadtwerke: Jeder Kunde kann selbst entscheiden

Die Pressestelle der Stadtwerke Kaiserslautern (SWK) teilte auf Nachfrage mit, dass sie als Netzbetreiber vom Gesetzgeber verpflichtet sei, einmal im Jahr die Zähler in ihrem Versorgungsgebiet abzulesen. Hierbei werde nicht nur die korrekte Jahresverbrauchsabrechnung für die Kunden sichergestellt, sondern auch die Sicherheit ihrer Anlagen geprüft. Ein Ableser vor Ort könne die Anlagen in Augenschein nehmen und so mögliche Mängel gegebenenfalls schneller feststellen.

„Aus diesem Grund haben wir unsere Ableser, die eigens für diese besondere Situation geschult wurden, seit einer Woche unter strengen Sicherheitsrichtlinien im Einsatz. Selbstverständlich haben wir alle unsere Mitarbeiter mit den erforderlichen Schutzausrüstungen wie beispielsweise FFP2-Masken und zusätzlichen Alltagsmasken ausgestattet. Wir prüfen und bewerten die Situation täglich gemeinsam mit unseren Ablesern neu“, teilt die Pressestelle weiter mit.

Jeder Kunde könne individuell entscheiden, ob er den Mitarbeitern Zutritt in sein Gebäude oder seine Wohnung gewährt. Falls nicht, könne der Zählerstand selbst abgelesen und der SWK gemeldet werden. In den Verbandsgemeinden im Landkreis wird dies sogar ausdrücklich gefordert, wie ein kleiner Rundruf ergab.

Bürger sollen Zählerstände übermitteln

„Wir schicken aufgrund von Corona in diesem Jahr niemand raus zum Ablesen. Wir rufen die Kunden auf, selbst abzulesen“, erklärt Christine Cordier von den Verbandsgemeindewerken Enkenbach-Alsenborn die aktuelle Vorgehensweise. Alle Kunden würden demnächst angeschrieben. Sie könnten ihre Zählerstände für Strom und Wasser per Fax, E-Mail oder Post übermitteln oder in die Briefkästen an den Haupteingängen der Verwaltungsgebäude in Enkenbach-Alsenborn und Hochspeyer einwerfen. Dazu könnten auch die in der aktuellen Ausgabe des Amtsblatts abgedruckten Formulare verwendet werden.

Besitzer von Mobiltelefonen oder Tablets haben die Möglichkeit, ihre Daten ohne Registrierung über das Kundenportal einzugeben. Dazu kann auch ein QR-Code eingescannt werden, der den Nutzer automatisch auf die richtige Erfassungsmaske weiterleitet. „Die Leute sind es gewohnt, dass jemand vorbeikommt. Deshalb machen wir viel Öffentlichkeitsarbeit, wollen das wöchentlich im Amtsblatt wiederholen“, ergänzt sie.

Auf die gleiche Weise gehen die örtlichen Versorgungsbetriebe der Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach, Otterbach-Otterberg und Weilerbach vor. Alle verzichten in diesem Jahr auf die Entsendung von Ablesern und wollen so einer weiteren Ausbreitung von Covid-19 vorbeugen. Nahezu identisch im Wortlaut sind dazu die Verlautbarungen der örtlichen Versorger in den Amtsblättern.

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