Wochenendkolumne RHEINPFALZ Plus Artikel Wähler haben Ortsvorsteher Carra den Rücken gestärkt

grabräuber kopie

Dass Kommunalpolitiker Beschimpfungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, ist ein Phänomen, das leider immer weiter um sich greift. Dazu kommt noch eine hohe Arbeitsbelastung: Auch Bürgermeister kleiner Gemeinden oder Ortsvorsteher sind quasi rund um die Ort im Dienst. Viele Bürger erwarten, dass sie sich um jedes kleine und große Ärgernis sofort kümmern. „Macht die Aufwandsentschädigung die viele Zeit, die man da neben dem Beruf reinbuttern muss, wett? Und als Dank wird man vielleicht noch beschimpft oder bedroht?“, fragen sich daher viele, wenn es darum geht, ein Ehrenamt in der Kommunalpolitik anzutreten.

Umso erfreulicher ist es, dass es jetzt mit Erwin Carra (SPD) einen neuen Ortsvorsteher auf dem Drehenthalerhof gibt. Der Otterberger Ortsteil war in der Vergangenheit von Querelen um einen örtlichen Bauunternehmer gebeutelt. Sein Vorgänger Martin Klußmeier war wegen Anfeindungen, Bedrohungen und Verleumdungen zurückgetreten. Dass sich Carra mit einem deutlichen Vorsprung an Wählerstimmen auch noch gegen die beiden anderen Kandidaten – Verwandte des Bauunternehmers, der wegen Erdarbeiten auf der Gemarkung und anderen diversen Vorwürfen vor Gericht steht – durchsetzen konnte, ist ein positives Signal! Das wird dem neuen Ortsvorsteher hoffentlich den Rücken stärken für seine schwierige Aufgabe: für Frieden und Ruhe im Dorf zu sorgen.

„Klar wie Kloßbrühe“?

Der Mordprozess gegen einen 57-jährigen Mann, der im Februar seine Ehefrau in Sembach erschossen haben soll, ist diese Woche vor dem Landgericht Kaiserslautern gestartet. Die Berichterstattung dazu stößt auf großes Interesse. Viele Leser fragen sich aber, warum das Gericht so viele – nämlich acht – weitere Verhandlungstage angesetzt hat. Schließlich habe der Mann den Mord bei seiner Festnahme durch die Polizei gestanden, Zeugen gebe es auch, fragt ein Leser in seiner Zuschrift an die RHEINPFALZ. Die vielen Verhandlungstermine verursachten nur Kosten für die Steuerzahler in einem Fall, der „klar ist wie Kloßbrühe“.

Doch ist das, was für den Laien so eindeutig aussieht, aus juristischer Sicht wirklich so? Was sagt das Landgericht? Bei in diesem Fall sehr schwerwiegendem Tatvorwurf, nämlich heimtückischer Mord und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, müssten alle Zeugen vernommen werden, erläutert Sarah Beckmann, Richterin am Landgericht Kaiserslautern. Dies sei ein Gebot der Sorgfalt, die das Gericht walten lasse. „Das Geständnis, das der Beschuldigte gegenüber den Polizeibeamten bei der Festnahme getätigt hat, wird in die Beurteilung des Falls einbezogen. Es reicht aber alleine nicht aus“, erläutert die Richterin. „Es braucht ein Geständnis vor Gericht, das macht einen Unterschied in der Würdigung“, so Beckmann. Bisher habe sich der Angeklagte noch nicht in der Verhandlung zur „Sache eingelassen“, also zur eigentlichen Tat ausgesagt, beziehungsweise dies über seine Verteidiger getan. Daher sei noch nicht bekannt, ob er das, was er zu den Polizeibeamten gesagt habe, auch wiederhole. „Grundsätzlich ist es so, dass das Gericht die Glaubhaftigkeit eines Geständnisses überprüft.“

Dass mehrere Verhandlungstage angesetzt werden, hat daneben laut Beckmann auch rein praktische Gründe. Um einen Zeitpuffer zu haben, werden Termine im Vorfeld geblockt: Falls die Verteidigung weitere Beweisanträge stellt, Gutachten von Sachverständigen benötigt würden oder ein Termin wegen Krankheit eines Prozessbeteiligten verschoben werden müsse. Oft würden nicht alle Termine benötigt, so die Richterin. Die, die übrig blieben, stünden dann für andere Verfahren zur Verfügung.

Was will der Grabdieb mit einem Vögelchen?

Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist traurig. Ein bisschen Trost finden viele Angehörige darin, dessen Grabstätte schön zu gestalten. Vielleicht mit einer Figur, die einen Bezug zu dem Verstorbenen hatte, oder mit einem Gegenstand, der ihm gut gefallen hätte. Daher ist es richtig mies, was seit Wochen im Raum Ramstein-Miesenbach und Bruchmühlbach-Miesau passiert. Dort treibt ein Grabräuber sein Unwesen. Dass Langfinger die Totenruhe missachten und Gegenstände stehlen, kommt leider immer wieder vor. Doch ist es diesmal etwas anders: Hatten es die Diebe bisher auf Metalle abgesehen, nehmen sie diesmal vor allem individuell gestaltete Figuren oder Gegenstände mit. Was wollen die Täter mit einer Flötenspieler-Figur oder einem Vögelchen? Auch die Polizei kann sich darauf keinen Reim machen.

Da die Beamten aber nicht alle Friedhöfe überwachen können, bitten sie die Bevölkerung um Mithilfe: Wem Personen, auffallen, die sich eventuell mit Werkzeugen an einem Grab zu schaffen machen, oder wer Fahrzeuge mit fremden Kennzeichen am Friedhof sieht, soll sich bei der Polizei melden.

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