Kreis Kaiserslautern Verzicht auf Rahmenplan für Windräder
Die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach sieht von der Aufstellung des avisierten Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ab. Der Rat beschloss in seiner Sitzung am Mittwochabend einstimmig, das Verfahren nicht fortzusetzen.
Wie Bürgermeister Ralf Hechler (CDU) erläuterte, sei bei fehlender Bauleitplanung keine Einflussnahme durch Rat und Verwaltung möglich, sodass prinzipiell die Errichtung von Windrädern im gesamten Verbandsgemeindegebiet möglich wäre. Allerdings machte Tina Lüer vom Planungsbüro IGR deutlich, dass bereits ein „gesamträumliches Standortkonzept“ vorliege. Es führe drei Flächen in Kottweiler-Schwanden und ein Gelände in Niedermohr als potenziell geeignete Standorte auf. Die Ausweitung der „Pufferzonen“ von 800 auf 1000 Meter hat laut Lüer zur Folge, dass die vorhandenen Flächen keinen Verbund von mindestens drei Anlagen gestatten. Aufgrund weiterer Einschränkungen wie Siedlungsabstand, Bauschutzbereich und Flugplatz seien Windanlagen ohnehin lediglich in den vom Standortkonzept ermittelten Zonen zulässig. In diesen Bereichen bestehe aber kaum noch Steuerungsbedarf durch die Verbandsgemeinde. Auch Ramstein-Miesenbach richtet einen Beirat für behinderte Menschen ein. Erster Beigeordneter Marcus Klein (CDU) erläuterte die Aufgaben des Beirats, der „eine Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung sein“ solle. Im Gesamtwert von 340.000 Euro wurden Ingenieurleistungen für Arbeiten im Kanalwerk vergeben. Allein in Niedermohr, Schrollbach, Kirchmohr und Reuschbach stehen Sanierungen für 1,55 Millionen Euro an. In Ramstein muss die 1958 verlegte Abwasserleitung entlang der Bahntrasse erneuert werden. Nach Angaben von Kanalwerksleiter Steffen Harth will die Bahn in den Herbstferien 2018 die Strecke Landstuhl − Kusel wegen Brückenerneuerungen für 14 Tage stilllegen. Dies biete die Möglichkeit, an die Leitung heranzukommen. Wie bereits schon beim Steinwendener „Mobs“ soll nun auch der Bürgerbus von Hütschenhausen von der Verbandsgemeinde gefördert werden. Der Rat beschloss die Bereitstellung eines 5000-Euro-Zuschusses für den Ankauf des Fahrzeugs. Einstimmig wurde die Anhebung der Vergnügungssteuer beschlossen.