Kreis Kaiserslautern TRW muss Streikfotos vernichten

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Mit einem Vergleich endete gestern der Rechtsstreit zwischen der IG Metall Kaiserslautern und der Geschäftsführung des Automobil-Zulieferers TRW in Enkenbach-Alsenborn vor dem Arbeitsgericht. Es ging um die Frage, ob das Management die Teilnehmer eines Warnstreiks im Frühjahr 2016 fotografieren durfte.

Zur Erinnerung: Im Mai dieses Jahres hatte die IG Metall die rund 350 Beschäftigten des TRW-Werks in Enkenbach-Alsenborn zu einem zweistündigen Warnstreik aufgerufen. Ziel der befristeten Arbeitsniederlegung war es, die Forderung der Gewerkschaft nach dem Abschluss eines Haustarifvertrags zu unterstützen. Im Hintergrund stand aber auch die Sorge der TRW-Beschäftigten über die Zukunft ihrer Arbeitsplätze, denn zum Juli stand der Verkauf des Unternehmens, das bis dahin zur deutschen ZF-Gruppe gehörte, an den US-Konzern Illinois Tool Works (ITW) bevor (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Am Rande des Warnstreiks, der von einer Kundgebung vor dem Werkstor begleitet wurde, kam es nach Angaben der IG Metall zu ungewohnten Szenen: „Mitarbeiter des TRW-Managements haben die Teilnehmer an der Kundgebung systematisch fotografiert“, erinnert sich Michael Detjen, Geschäftsführer der IG Metall in Kaiserslautern. „Es war zu befürchten, dass die Kolleginnen und Kollegen dadurch künftig mit Nachteilen zu rechnen hätten. Deshalb haben wir die TRW-Geschäftsführung aufgefordert, die Fotos zu löschen und nicht weiter zu verwenden.“ Nach Angaben der IG Metall bestritten die TRW-Manager zunächst, die Fotos von den Demonstranten in Auftrag gegeben zu haben. „Erst in der mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht hat die Geschäftsführung die Existenz dieser Aufnahmen eingeräumt“, berichtete gestern Uwe Zabel, Prozess-Bevollmächtigter des IG-Metall-Bezirks Mitte. Nach seinen Angaben beendete das Arbeitsgericht den Rechtsstreit zwischen TRW und IG Metall gestern mit einem Vergleich: Auf der einen Seite habe der Richter das „Maßregelungsverbot“ für die Teilnehmer am damaligen Warnstreik bekräftigt und die Geschäftsführung aufgefordert, die Fotos zu vernichten und nicht weiter zu verwenden. Andererseits sei auch die IG Metall aufgefordert worden, eventuell während ihrer Aktion geschossene Fotos von TRW-Führungskräften zu löschen. „Mit diesem Vergleich haben wir unser wichtigstes Ziel erreicht, nämlich unsere Mitglieder vor möglichen Nachteilen zu schützen“, sagt IG-Metall-Geschäftsführer Detjen. Hartmut Walden, Personalchef von TRW/ITW, bewertet das Urteil des Arbeitsgerichts gegenüber der RHEINPFALZ etwas anders: „Bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung haben wir der Gewerkschaft mitgeteilt, dass selbst aufgenommene Fotos seitens der ITW vor geraumer Zeit gelöscht worden sind und auch nie dazu gedient haben, in den Arbeitskampf einzuwirken.“ |mibo

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