Hochspeyer
Tödlicher ICE-Unfall war ein Unglück
Als am 2. September, einem Montag, der ICE 9555 um 19.49 Uhr durch den Bahnhof von Hochspeyer fährt, passiert es: Eine 37-jährige Frau gerät auf die Gleise und wird von dem Zug tödlich verletzt. Der Zug ist in diesem Moment 100 Kilometer pro Stunde schnell. Zunächst heißt es von der Bundespolizei, die vor Ort ist, die Frau habe die Gleise an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle überquert. Auf Warnsignale des Zuges habe sie zu spät reagiert, sodass ihr Versuch, noch aus dem Gefahrenbereich zu gelangen, nicht mehr geglückt sei.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, die den Tod der Frau untersucht hat, kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring erläutert. Demnach habe sich die 37-Jährige, als der ICE herannahte, noch auf dem Bahnsteig und nicht bereits im Gleisbereich befunden. Sie sei vielmehr quer über den Steig, an dem die Gleise 3 und 4 vorbeiführen, in Richtung Gleis 2 gelaufen. Da sie nicht zum herankommenden Zug schaute und weiterlief, obwohl sie schon gefährlich nah an der Bahnsteigkante angelangt war, habe der Lokführer – denn ein Mann habe, anders als in der ersten Meldung angegeben, den Zug gefahren – ein akustisches Warnsignal abgegeben.
Die Frau trug Kopfhörer
Ob die Frau, die Kopfhörer trug, weder das Geräusch des fahrenden Schnellzuges noch das Signal gehört hatte, habe natürlich nicht aufgeklärt werden können. Unklar bleibe auch, warum sie in der Folge aus dem Gleichgewicht geriet. Dies jedoch führte dazu, dass sie von der Bahnsteigkante in das Gleisbett rutschte, wo sie vom ICE erfasst wurde, teilt Gehring mit, was ermittelt werden konnte. Eine Notbremsung sei erst unmittelbar nach dem Aufprall eingeleitet worden. Aber auch wenn sie früher eingeleitet worden wäre, hätte dies den Unfall nicht mehr verhindern können. Denn ein ICE benötigt laut TÜV schon bei Tempo 80 rund 300 Meter, um zum Stehen zu kommen.
Weitere Personen hätten sich zu diesem Zeitpunkt übrigens nicht auf dem Bahnsteig aufgehalten, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Insofern kann die Frau auch nicht zum Beispiel von einem Dritten auf die Gleise gestoßen worden sein. Ein Fremdverschulden könne ausgeschlossen werden, fügt der Leitende Oberstaatsanwalt hinzu. Deshalb habe die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern auch kein Ermittlungsverfahren gegen den Lokführer eingeleitet. Denn auch die Geschwindigkeit, mit der er im Bahnhof unterwegs war, sei erlaubt gewesen. 100 Kilometer pro Stunde „ist die Geschwindigkeit, mit der ein ICE einen Bahnhof, in dem er nicht hält, durchfahren soll“, hält Gehring fest. Die Staatsanwaltschaft gehe daher von einem Unglücksfall aus.
Warnschilder und Lautsprecherdurchsagen
Ortsbürgermeister Michael Haberer wurde noch am Abend des Unglücks von der Feuerwehr über das Geschehen informiert. Er äußerte sich betroffen, stellte damals, als es noch hieß, die Frau sei an einer Stelle über die Gleise gelaufen, an der dies nicht vorgesehen sei, aber auch klar: „Gleisanlagen sind nicht zu betreten.“ Er schloss jedoch aus, dass dies an einem Bahnhof komplett verhindert werden könne. Von der nördlichen Seite her sei der Hochspeyerer Bahnhof bereits durch einen Zaun abgegrenzt, „aber man kann ja nicht alles einzäunen oder einhausen“, betont Haberer.
Zudem befinden sich überall auf dem Gelände gelb-rote Warnschilder, die auf die Gefahr, die von schnell vorbeifahrenden Zügen ausgeht, hinweisen. Am Bahnsteig Wartende sollen deshalb Abstand zur Kante halten, was auch regelmäßig über die Lautsprecheranlage mitgeteilt wird.
Tödliche Unfälle an Bahnsteigen und Übergängen
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kommt es auch an anderen Stellen des Landkreises immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Menschen und Zügen. So überrollte im Januar 2014 ein ICE einen Mann und eine Frau im Bahnhof Landstuhl. Das junge Paar soll zuvor Streit gehabt haben, woraufhin die Frau plötzlich ins Gleisbett vor den herannahenden Zug gesprungen sei, hieß es damals im Zeitungsbericht. Ihr Partner sprang hinterher, um sie zu retten, und wurde ebenfalls vom Zug erfasst. Beide waren sofort tot.
Im gleichen Jahr verunglückte, ebenfalls in Landstuhl, im November ein 43-Jähriger. Wahrscheinlich hatte er im Morgengrauen eine Abkürzung über einen Trampelpfad nahe des Bahnhofs nehmen wollen und war so auf die Gleise geraten. Eine Regionalbahn riss ihn mit, auch für ihn kam jede Rettung zu spät.
Und am unbeschrankten Bahnübergang im Steinwendener Ortsteil Weltersbach kamen schon zwei Menschen zu Tode. 2023 stieß ein 83-jähriger E-Bike-Fahrer mit einer Regionalbahn zusammen, 2012 kollidierte ein 25-Jähriger, der ebenfalls mit einem Fahrrad unterwegs war, mit einem Zug. Er hatte, wie die Frau in Hochspeyer, zum Unfallzeitpunkt Kopfhörer auf.