Kreis Kaiserslautern
Sembach: Bebauungsplan „Pariser Hof“ als Satzung beschlossen
Zum Bebauungsplan „Pariser Hof“ in der Ortsmitte von Sembach hat der Gemeinderat nach längerer Diskussion schließlich einstimmig einen Satzungsbeschluss gefällt. Das Thema stieß auf ein großes Interesse, alle Zuschauerplätze waren besetzt.
„Auf dem fast 6500 Quadratmeter großen Areal sollen auf neun Grundstücken zwei Mehrfamilien- und weitere Ein- oder Zweifamilienhäuser entstehen“, erläuterte der verantwortliche Planungsingenieur Hans-Werner Schlunz. Das Planungsgebiet werde begrenzt durch die Markt-, Haupt- und Birkenstraße. Die Wohnbaufläche selbst sei etwa 5200 Quadratmeter groß, so Schlunz.
Die Kreisverwaltung sehe das Bauvorhaben des Investors, der Firma F.K. Horn, positiv als „innerörtliche Aufwertung“, sagte der Sprecher des Planungsbüros WVE. Allerdings seien die ursprünglich in der Planung vorgesehenen Zeltdächer auf Kritik gestoßen. Die Kreisverwaltung sei der Auffassung, dass die in einem Punkt zusammenlaufenden Dachflächen nicht in das Erscheinungsbild des Ortskerns passten, sagte der Planer.
Diskussion über Flach- und Pultdächer
Über die Frage, ob auch Flach- und Pultdächer zugelassen werden sollten, diskutierten die Ratsmitglieder ausgiebig. Insbesondere die Möglichkeit zur effektiven Nutzung von Fotovoltaik-Anlagen stand dabei im Vordergrund. Am Ende beschloss das Gremium, ausschließlich Satteldächer zuzulassen. Ausnahmen seien die Flachdächer auf den beiden Mehrfamilienhäusern unter der Bedingung, dass diese begrünt würden.
Niederschlag darf in Zisternen gesammelt werden
Zur Kenntnis genommen wurden vom Rat die Mitteilungen des Planers über die Vorgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zur Entwässerung des Areals. Eine Versickerung des Niederschlagswassers dürfe nicht erfolgen, „weil das Plangebiet inmitten einer Bestandsbebauung liegt und die anfallenden Regenmengen die umliegenden Grundstücke gefährden“, erklärte Schlunz. Der Kanal müsse das Wasser aufnehmen. Nach den Informationen des Planers sei das Zurückhalten der Niederschläge auf den Privatgrundstücken durch Zisternen möglich und die Verwendung als Brauchwasser empfehlenswert, aber keine Verpflichtung.
Die Hälfte der Stellplätze soll in einer Tiefgarage geschaffen werden
Wie der Planungsingenieur erläuterte, seien die beiden Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen geplant. Obenauf werde eine Art Penthouse als sogenanntes Staffelgeschoss entstehen. Dies werde von der Fassade aus gesehen ein Stück nach hinten versetzt, sagte Schlunz. Der Investor wünsche sich nun vom Rat mehr Freiheiten bei der Einteilung in Wohneinheiten und deren Anzahl, teilte der Planer mit. Dies sorgte im Rat für einigen Diskussionsstoff. Vor allem auf dem Höheneindruck der Gebäude sowie auch auf der Anzahl der möglichen Stellplätze für Autos in der Umgebung lag der Fokus der Aussprache. Letzten Endes lief der einstimmige Beschluss des Gremiums darauf hinaus, dass pro Wohneinheit 1,5 Stellplätze vorhanden sein müssten. Zudem werde der Investor verpflichtet, 50 Prozent der erforderlichen Stellplätze durch eine Tiefgarage zu garantieren. Auch wollten die Ratsmitglieder höchstens sieben Wohneinheiten pro Gebäude zugestehen. Ferner sieht der Beschluss des Gremiums vor, dass das Staffelgeschoss nicht bloß einen Meter zurückgesetzt wird, sondern 50 Zentimeter mehr.