Kreis Kaiserslautern Neues Gewerbegebiet am „Falkenstein“

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In Queidersbach wird es ein weiteres Gewerbegebiet geben. Das beschloss der Gemeinderat in seiner mehrstündigen Sitzung am Montagabend. Außerdem wurde das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 verabschiedet.

Das Gremium segnete den Bebauungsplan zur Ausweisung eines Gewerbegebiets „Falkenstein“ einstimmig ab. Dieses umfasst eine Fläche von 3,1 Hektar zwischen dem jetzigen Gewerbegebiet und den Waldflächen. Die Ratsmitglieder machten deutlich, dass sie im gesamten Gebiet keine Wohnbebauung zulassen wollen. Zur Sicherung der Planung erließ das Gremium eine Veränderungssperre. Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt den Auftrag, Angebote für die Planung einzuholen. Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Rat ein Ausbauprogramm für gemeindliche Straßen für die Jahre 2019 bis 2023: Aufgenommen wurden die Petersberg- und die Heißenbergstraße sowie der untere Teil des Römerweges. In einem zweiten Antrag wollte die SPD laut ihrem Vorsitzenden Gerhard Hartmann die wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau auf einen Zeitraum von fünf Jahren in gleichen Raten gestreckt haben. Ortsbürgermeister Ralph Simbgen (CDU) erklärte, dass dafür eine Änderung jener Satzung notwendig sei, die der Rat erst Ende des vergangenen Jahres einstimmig beschlossen hatte (die RHEINPFALZ berichtete am 28. November); diese Satzung trat zum Jahresanfang in Kraft. Nach diesem Hinweis des Ortsbürgermeisters zogen die Sozialdemokraten ihren Antrag zurück. Die Ortsgemeinde erwirbt auf Leasingbasis ein neues Kommunalfahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Wie Simbgen erläuterte, ist das jetzige Fahrzeug wegen eines Motorschadens ausgefallen. Die Kosten einer Reparatur würden sich auf etwa 5000 Euro belaufen. Bei einer Gegenstimme beschloss das Gremium daher, auf eine Reparatur zu verzichten und stattdessen einen Leasingvertrag auf die Dauer von drei Jahren bei einer monatlichen Rate von 150 Euro abzuschließen. Bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung beschloss das Gremium, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht über drei Flurstücke im Ortskern am Dorfplatz ausüben soll. Bei zwei Grundstücken in der Gewanne „Auf der Heide“ verzichtete der Rat auf dieses Recht. Einstimmig erteilte er das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zwischenlagers für Erdaushubmassen sowie für den Bau eines Lagers für Handelswarengüter in der Barbarossastraße. Simbgen informierte, dass er den Beschluss über die Kündigung aller Pachtverträge vom Herbst 2018 aufgehoben habe, weil ein befangenes Ratsmitglied daran mitgewirkt hatte. Mehrheitlich wurde beschlossen, dass nun nur noch solche Verträge zu kündigen sind, deren Grundstücke landwirtschaftlich genutzt werden und außerhalb der Bebauung liegen.

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