Kaiserslautern RHEINPFALZ Plus Artikel Nach tödlichen Schüssen auf Ehefrau: Staatsanwältin fordert lebenslängliche Haft

Mit zahlreichen Pistolenschüssen hat der Angeklagte die Frau getötet.
Mit zahlreichen Pistolenschüssen hat der Angeklagte die Frau getötet.

Lebenslänglich wegen Mordes in Tateinheit mit einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr forderte die Staatsanwältin am Mittwoch im Prozess gegen einen Handwerker vor dem Kaiserslauterer Schwurgericht. Er war geständig, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau am 23. Februar 2023 in Sembach mit Pistolenschüssen getötet zu haben, nachdem er deren Kleinwagen mit seinem Auto gerammt hatte.

Er habe vorsätzlich einen Unfall herbeigeführt, wodurch er die Frau bewusst in eine wehrlose Lage gebracht habe. Dies erfülle das Mordmerkmal der Heimtücke. Seine Einlassung, dass er sich vor den Augen seiner Frau habe selbst töten wollen und sich spontan umentschloss, nachdem dies nicht geklappt habe, sei als unglaubwürdige Schutzbehauptung zu werten, führte die Vertreterin der Anklage aus. Auf die Frage, ob die Frau bewusstlos gewesen sei, als er nach der Kollision an ihr Fahrzeug getreten sei, habe er geantwortet, dass wisse er nicht. Wenn er das aber nicht gewusst habe, könne es nicht sein, dass er sich vor ihren Augen habe selbst töten wollen. Auch gegenüber den Polizeibeamten habe er kurz nach der Tat nichts davon erwähnt, dass er sich nach dem Unfall habe selbst töten wollen. Er habe lediglich davon gesprochen, dass er Selbstmord begehen wollte, nachdem er die Schüsse auf seine Frau abgegeben hatte. Eine Spontantat liege deshalb nicht vor.

Bewusstlos oder nicht

Ganz anders wertete der Verteidiger die Sachlage. Mord durch Heimtücke setze ein Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers voraus. Spätestens zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagte mit hoher Geschwindigkeit auf ihrer Fahrspur auf ihr Fahrzeug zugerast sei, sei die Frau aber nicht mehr arglos gewesen. Sein ursprünglicher Körperverletzungsvorsatz sei nach der Beweisaufnahme auch nicht ohne Zäsur in einen Tötungsvorsatz umgeschlagen. Auch habe der Gerichtsmediziner die Frage einer möglichen Bewusstlosigkeit der Frau nach der Kollision offen gelassen. Sollte die Getötete aber vor den Pistolenschüssen bewusstlos gewesen sein, so schlösse dies ihre Arglosigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aus. Auch sei die Frau nicht wehrlos gewesen, da sie ihr Auto auf den Bürgersteig habe lenken oder nach dem Anstoß zu Fuß habe fliehen können. Ein bewusstes Ausnutzen einer Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers sei angesichts des psychischen Zustands des Angeklagten zur Tatzeit ebenfalls nicht gegeben.

„Zum ,Dukatenesel’ degradiert“

Selbst für den Fall, dass ein heimtückisches Handeln durch den Angeklagten zu bejahen wäre, verböte die durch den Bundesgerichtshof entwickelte Rechtsfolgenlösung die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Sie sei anzuwenden, wenn der Täter aus großer Verzweiflung gehandelt habe und eröffne auch bei Mord einen Strafrahmen von drei bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Die Getötete habe den Konflikt mit dem Angeklagten durch ein ganzes Bündel von Maßnahmen ständig angeheizt und ihn zum „Dukatenesel“ degradiert. Er wisse bis heute nicht, warum sie einseitig von dem ursprünglich gemeinsam gefassten Plan, sich eine Zukunft in Serbien aufzubauen, zurückgetreten sei. Dadurch habe er viel Geld verloren. Möglicherweise sei ein anderer Mann der Grund, denn die Frau habe mindestens eine intime außereheliche Beziehung unterhalten. Durch Lügen habe sie den Angeklagten laufend mit neuen Anträgen beim Familiengericht überzogen. So habe sie Unterhalt verlangt, seinen Rauswurf aus dem vormals gemeinsamen Haus bewirkt, Ordnungsgeldanträge nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt und sein Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Sohn zu unterbinden versucht. Dabei habe sie wahrheitswidrig behauptet, ihr Mann würde sie schlagen. Dies habe zu großer Verzweiflung beim Angeklagten geführt. Bezeichnend sei die Aussage seiner Tochter gewesen, die bekundet habe, ihr Vater sei nach der Trennung nicht mehr er selbst gewesen. Er halte deshalb eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für angemessen, sagte der Verteidiger.

Angeklagter zeigt Reue

Die Co-Verteidigerin schloss sich der Bewertung ihres Kollegen an. Die Getötete habe die Konfliktsituation mit dem Angeklagten selbst geschaffen und sie instrumentalisiert, indem sie sich als unbedarft und schutzbedürftig ausgegeben und ihr Umfeld entsprechend manipuliert habe. Sie habe ihrem Mann so viel angetan, dass sie mit dessen Reaktion gerechnet habe. Arglos sei sie jedenfalls nicht gewesen. In seinem unter Weinen und Schluchzen hervorgebrachten letzten Wort bekräftigte der Angeklagte, dass er die Tat bereue. Die Getötete sei die Liebe seines Lebens gewesen und werde es bleiben. Das Urteil des Schwurgerichts wird für Mittwoch nächster Woche erwartet.

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