Kreis Kaiserslautern Mittelbrunn: Tiefflüge von US-Kampfhubschraubern offenbar zulässig

Die US-Kampfhubschrauber, die in der Woche vor Christi Himmelfahrt im extremen Tiefflug abends über Mittelbrunn herumknatterten (die RHEINPFALZ berichtete), handelten offenbar im gesetzlichen Rahmen. „Überflüge in einer Höhe von 30 Metern sind zulässig“, hat Bürgermeister Peter Degenhardt (CDU) auf Anfrage von Bundeswehr und US-Armee erfahren. „Ich halte das für einen Skandal, insbesondere wenn es um bewohntes Gebiet geht.“

Als am 22. und 23. Mai eine Hubschraubereinheit aus dem bayerischen Ansbach über Mittelbrunn offenbar eine Tiefflugübung absolvierte, war der Ärger in der kleinen Gemeinde groß: Bürger beschwerten sich bei Degenhardt über den enormen Lärm der Maschinen, Landwirte machten sich Sorgen um ihre Rinder, die panisch über die Weiden rannten. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landstuhl, der selbst in Mittelbrunn lebt, aber von der Aktion ebenso wenig wusste wie seine Nachbarn, hatte daraufhin die US-Army und das Fluginformationszentrum der Luftwaffe kontaktiert und Informationen gefordert. Damals erhielt er von der US-Armee die Auskunft, dass die Helikopter von Ansbach-Katterbach in Franken zum Truppenübungsplatz Baumholder geflogen seien (die RHEINPFALZ berichtete am 26. Mai). „Die Überflüge erfolgten im Rahmen von Verlegungen (Austausch von Luftfahrzeugen und Besatzungen)“, wie das Luftfahrtamt der Bundeswehr jetzt präzisiert hat. Dabei hätten die Kampfhubschrauber „die flugbetrieblichen Bestimmungen beachtet“ und seien „laut Radardaten der Bundeswehr nicht unterhalb von 30 Metern über dem Grund geflogen“, teilt die Kölner Behörde mit. Eine gleichlautende Stellungnahme gab es auch von der US-Army, wie Degenhardt sagt. „Das bedeutet also, dass Überflüge großer Kampfhubschrauber in einer Höhe von 30 Metern offenbar tatsächlich zulässig sind.“ Aus Sicht des Bürgermeisters ist das „ein absoluter Witz“ und „einfach eine Unverschämtheit“. „Wenn man nach 22 Uhr draußen grillt und dabei ein bisschen laut ist, kommt womöglich das Ordnungsamt. Aber das US-Militär darf bei uns offenbar schalten und walten, wie es will“, ärgert sich der CDU-Politiker und zeigt sich nicht überrascht, aber „einigermaßen frustriert“ von der Verlautbarung. Deshalb habe er, wie er der RHEINPFALZ berichtet, beim Fluginformationszentrum der Bundeswehr nochmals nachgehakt und gefragt: Warum gibt es bei der Verlegung von Hubschraubern von Ansbach nach Baumholder an zwei Abenden extrem tiefe und langsame Überflüge ausgerechnet über der Ortsgemeinde Mittelbrunn, die nicht mal im Flugkorridor zwischen Ansbach und Baumholder liegt? Warum drehen die Hubschrauber jeweils mehrere Runden über den Ort? Warum muss so etwas nicht zumindest vorher angemeldet werden? „Der Sinn und Zweck der Aktion würde mich mal interessieren“, sagt Degenhardt. Die Antwort der Bundeswehr stand gestern noch aus. Der Bürgermeister will den Vorfall nicht auf sich beruhen lassen: „Ich werde das Thema in der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission auf die Tagesordnung setzen lassen und ansprechen“, betont er und hofft auf Video-Mitschnitte aus Mittelbrunn, die die Lärmbelastung an den beiden Abenden dokumentieren. Die US-Army habe „immerhin“ mittlerweile zugesichert, dass sie in Zukunft über solche „Überflüge“ vorab informieren werde. „Das halte ich für das Mindeste“, so Degenhardt. Sollte es bei den Tiefflügen zu Schäden gekommen sein, könnten Schadensersatzforderungen bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gestellt werden, so die Auskunft des Luftfahrtamts. „Ich bin einmal gespannt, wie bürokratisch das Verfahren dann dort ist“, so Degenhardts Kommentar. Schreiben Sie uns Die Helikopter der US-Army sollen ihre Tiefflüge nicht auf Mittelbrunn beschränkt haben. Haben vielleicht auch Sie, liebe Leserin, lieber Leser, die US-Kampfhubschrauber über Ihrem Wohnort beobachtet? Und wie belastend empfinden Sie generell derzeit den militärischen Fluglärm über der Region? Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an redkai@rheinpfalz.de .

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