Kreis Kaiserslautern Mehr als fünf Jahre Haft für den „Chef“

Eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und drei Monaten für den Hauptangeklagten, zwei Jahre auf Bewährung für seinen Kompagnon, Freispruch für den Handelsvertreter: Mit diesen Urteilen endete gestern der Palmöl-Prozess vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Kaiserslautern.
Über 20 Verhandlungstage hinweg hatte sich das Gericht bemüht, Licht in den Millionen-Betrug auf Kosten von mehr als 100 Betreibern von Blockheizkraftwerken in der ganzen Bundesrepublik zu bringen. „Die Angeklagten sind in groß angelegte internationale Geschäfte eingestiegen, von denen sie völlig überfordert waren. Denn sie hatten dazu weder eine spezielle Ausbildung noch die notwendigen Erfahrungen.“ Mit dieser Einschätzung charakterisierte der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer, Manfred Holler, in seiner Urteilsbegründung die beiden Kaufleute aus der Westpfalz. Aber auch eine solche Inkompetenz, ließ der Richter durchblicken, könne in einem organisierten Betrug enden. Die beiden Männer mit Wohnsitz im Landkreis Kaiserslautern und in Pirmasens hatten, wie mehrfach berichtet, 2008 ein sehr spezielles Geschäftsmodell entwickelt: Sie boten ihren Kunden die langfristige Lieferung von preiswertem Palmöl aus Westafrika gegen Vorauszahlungen in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Die Kunden sollten damit den Auf- und Ausbau einer Ölmühle an der Elfenbeinküste finanzieren, die allerdings nie in Produktion ging. Die Verantwortung dafür trug ein Schweizer Unternehmer, der im Lauf des Verfahrens bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. War dieses Geschäftsmodell von Anfang an auf Betrug angelegt oder waren es Risikogeschäfte ohne strafrechtliche Folgen? Für die Wirtschaftsstrafkammer ist die Antwort eindeutig: „Es gab zwar Ansätze für die Produktion und den Handel mit eigenem Palmöl, aber die sind schon sehr bald kläglich gescheitert. Trotzdem wurden weitere Verträge mit Interessenten abgeschlossen, obwohl die Lieferverpflichtungen nicht einzuhalten waren. Damit ist der Tatbestand des organisierten Betrugs erfüllt.“ Allerdings reduzierte das Gericht im Lauf der Verhandlung, zu der rund 80 Zeugen aus der ganzen Bundesrepublik angereist waren, die Schadensumme ganz erheblich. War die Anklage zunächst von einem Gesamtschaden von mehr als fünf Millionen Euro ausgegangen, legte das Gericht dem Hauptangeklagten eine „unmittelbare Tatbeteiligung“ beim Verlust von etwa 1,7 Millionen Euro zur Last. Beim zweiten Angeklagten liege die Verantwortung bei knapp einer Million Euro. Strafmildernd sah das Gericht außerdem, dass die Kunden durch Ersatzlieferungen wenigstens teilweise befriedigt worden seien. Klar war für das Gericht jedoch die Verteilung der Verantwortung unter den Angeklagten. „Der Angeklagte H. war nach unseren Feststellungen der Chef. Er hatte Zugang zu den Firmenkonten und Abschlussvollmacht, er hat mit den Lieferanten und Kunden verhandelt. Damit ist er für das Organisationsdelikt des fortgesetzten schweren Betrugs verantwortlich.“ Erschwerend kam für die Richter hinzu, dass H. bereits im Jahr 2012 in einem ähnlichen Fall zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war und unter Bewährung stand: „Dies war bei der Verhängung der Gesamtstrafe von fünf Jahren und drei Monaten zu berücksichtigen.“ Anders bewertete die Wirtschaftsstrafkammer die Rolle seines Mittäters aus dem Raum Pirmasens. „Auch er hat bereits eine einschlägige Bewährungsstrafe, aber die liegt weiter zurück“, erläuterte der Vorsitzende Richter. „Außerdem sind die Tatbeiträge, die wir unmittelbar zuordnen konnten, in der Schadenshöhe wesentlich geringer.“ Und weil der gelernte Immobilienkaufmann seitdem wieder berufstätig sei und über eine „positive Sozialprognose“ verfüge, könne das Gericht „einer Bewährungsstrafe mit einigen Bauchschmerzen zustimmen“. Ungeschoren kam dagegen ein Finanzkaufmann aus Baden-Württemberg aus dem gestrigen Prozess: „Als Vertreter des Handelshauses hat er zwar objektive Beiträge zum Betrug geleistet, indem er den Kunden die Lieferverträge vermittelte. Wir müssen jedoch davon ausgehen, dass er subjektiv nichts davon wusste, dass dafür die Kapazitäten nicht vorhanden waren.“ Gleichwohl mahnte der Richter: „Das ist kein Freispruch erster Klasse. Informieren Sie Ihre Kunden künftig besser über die Risiken der Verträge, die sie mit Ihnen abschließen.“ Nicht klar wurde gestern zunächst, ob die beiden verurteilten Geschäftsleute ihre Schuldsprüche anerkennen. Denn im Laufe des Verfahrens war ein Teil der Anklage abgetrennt worden, um den Prozess zu beschleunigen. Dabei geht es noch einmal um rund 1,2 Millionen Euro, die ein niederländischer Ölhändler von seinen Westpfälzer Vertragspartnern erfolglos eingefordert hat. Die Staatsanwaltschaft mochte gestern einer kompletten Einstellung dieses Verfahrens noch nicht zustimmen – wohl um ein Instrument bei einer möglichen Revision zu behalten. (mibo)