Kreis Kaiserslautern Logistik-Investor kommt doch nicht
In der Sitzung des Ortgemeinderates am Donnerstagabend trug Planungsingenieur Hartmut Jopp den Mitgliedern des Gremiums seine Vorschläge zur Abwägung eingegangener Stellungnahmen sowie zur Änderung des Bebauungsplanes vor. In diesem Zusammenhang sagte er, dass die Ansiedlung eines großen Betriebes aus der Logistik-Branche nicht zustande komme.
„Der Logistiker ist abgesprungen“, formulierte der Vertreter des Büros igr aus Rockenhausen. Die Lage im Gewerbepark sei ständig in Bewegung, weil immer wieder Firmen dort Flächen nachfragten, so Jopp. Diese seien zum Teil neu zugeschnitten worden, stellte der Planer fest. Auch die Gemarkungsgrenzen der Gemeinden Sembach und Mehlingen würden in diesem Zusammenhang verschoben. Die Planänderungen hätten dabei zum Ziel gehabt, dass alle Gewerbeflächen eindeutig ihren Platz auf der Gemarkung der jeweiligen Gemeinde fänden, so Jopp. Dabei verfüge die Gemeinde Sembach über den Großteil des Geländes, sagte der Planer. Im Rahmen der Abwägungen zu eingegangenen Stellungnahmen wies Jopp auf Bedenken der Abteilung Wasserwirtschaft der SGD Süd hin. Er teilte mit, dass von dieser Stelle aus momentan eine Erkundung stattfinde, bei der mögliche Auswirkungen der Verwendung von Löschschaum auf dem früheren Flugplatz untersucht würden. Es bestehe ein Anfangsverdacht der Anreicherung mit PFT (Perfluorierte Tenside). Bezüglich der Änderungen im Bebauungsplan wies der Planer darauf hin, dass sich die Verkehrsfläche verkleinere und dadurch eventuell Kosten eingespart werden könnten. Die Möglichkeit hätte sich ergeben, weil eine Gewerbefläche am Ende der Lindbergh-Allee neu zugeschnitten worden sei und damit der Kreisel am Ende habe zurückgesetzt werden können. Für eine Firma im Süden des Gewerbeparks sei ein neues Lärmschutzgutachten erstellt worden. Hinsichtlich einiger Richtungssektoren habe es eine erhöhte Belastung gegeben. Die Grenzwerte würden aber durchweg eingehalten, so Jopp. Sowohl die Abwägungen des Planungsbüros wie auch der geänderte Entwurf wurden einstimmig verabschiedet. Bezüglich der Fußballgolfanlage erläuterte Architekt Hans-Werner Schlunz den Ratsmitgliedern seine Vorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen. Das Entwässerungskonzept für die Anlage sehe vor, dass für die kleinere, teilweise versiegelte Fläche ein naturnah angelegtes Gelände von etwa 400 Quadratmetern zur Versickerung des Oberflächenwassers zur Verfügung stehe. Für die Anlage selbst sei eine eigene Regelung nicht erforderlich, weil die Bahnen des Fußballgolfplatzes mit Rasen bedeckt würden, so Schlunz. Mit dem LBM habe ein Ortstermin zum Zugang zur Anlage stattgefunden. Dieser müsse über einen 13 Meter langen Steg erfolgen, der den dortigen Bachlauf überspanne. Angesichts der zu erwartenden meist jugendlichen Gäste sei ein Fußweg entlang der Kaiserstraße bis zur unterirdischen Weiterführung des Baches wegen der Gefährdung durch den Straßenverkehr nicht zumutbar, erklärte der Planer. Die Abwägungen und die Annahme des Entwurfs genehmigten die Ratsmitglieder einstimmig. Der Bebauungsplan „Kaiserstraße“ wurde von Michael Heger vom Büro Werk-Plan vorgestellt. Das betreffende Gelände weise ein denkmalgeschütztes Gebäude auf. Die umgebende Fläche wolle ein Investor nutzen, um drei Zeilen Reihenhäuser zu errichten, sagte Heger. Es sei ein allgemeines Wohngebiet mit zweigeschossigen Häusern geplant. Als Dachform kämen nach den Worten des Planers Satteldächer in Frage. Aus den Reihen der Ratsmitglieder wurde moniert, dass die Wucht der bis zu 53 Meter langen Reihen nicht aufgelockert würde. Der mit drei Gegenstimmen angenommene Entwurf sieht daher vor, dass die Reihen durch Versetzungen ästhetischer zu gestalten seien.