Kreis Kaiserslautern IG Metall will notfalls vor das Bundesarbeitsgericht
Der Vorschlag zur Güte ist glatt ins Leere gelaufen: Nur Minuten dauerte gestern eine Güte-Verhandlung vorm Arbeitsgericht in Kaiserslautern. Die IG Metall hat Klage gegen ZF TRW Automotive angestrengt – verbunden mit schweren Vorwürfen. Mitarbeiter seien während eines Warnstreiks gefilmt und fotografiert worden – was die Gewerkschaft als Verfassungsbruch wertet. Die Unternehmensleitung in Enkenbach indes hält sich schlichtweg für den falschen Adressaten der Klage.
„So geht’s einfach nicht!“ In dieser Einschätzung sind sich der Erste Bevollmächtigte der Westpfalz, Michael Detjen, und Uwe Zabel vom Bezirk Mitte der Metaller-Interessenvertretung einig. Und deshalb kündigen die beiden Gewerkschafts-Funktionäre gestern auch an, dass die Sache noch heiß werden könnte: „Wir gehen zur Not auch bis vors Bundesarbeitsgericht“, betonen sie. Die Angelegenheit habe Präzedenz-Charakter; so etwas dürfe nicht einreißen. Rechtsanwältin Mechthild Gerweg, die die Klage als Prozessbevollmächtigte der IG Metall vertritt, sprach offen von einem Verfassungsbruch, den das Unternehmen begangen habe. Am 9. Mai, dann gut vier Wochen später noch einmal, hatten Mitarbeiter von ZF TRW in Enkenbach gestreikt. Erklärtes Ziel war es, der Forderung nach einem Haus- und Anerkennungs-Tarifvertrag Nachdruck zu verleihen (die RHEINPFALZ berichtete mehrfach). Am 9. Mai waren Beschäftigte nach einer Betriebsversammlung vors Werktor gezogen und hatten sich dort, anstatt die Arbeit wieder aufzunehmen, mit Unterstützern anderer metallverarbeitender Betriebe zu einer Kundgebung versammelt. Während des gut zweistündigen Warnstreiks nun sollen die Streikenden gefilmt und fotografiert worden sein. Zum einen von Angehörigen des Unternehmens, zum anderen von Mitarbeitern einer Sicherheitsfirma, die von ZF TRW für die Kundgebung engagiert worden sei. Dieses Filmen und Fotografieren aber sei grundsätzlich nicht erlaubt, betonte gestern die Anwältin. Allenfalls zur Dokumentation von Straftaten während einer Kundgebung dürften Bilddokumente angefertigt und als Beweismittel verwendet werden. Höchstrichterliche Rechtsprechung aber habe Dokumentation und späterer Auswertung einen Riegel vorgeschoben. Denn solche Bilder, mit denen Mitarbeitern die Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen nachzuweisen sei, seien geeignet, Druck auf die Betroffenen zu erzeugen. Mithin sei das Filmen und Fotografieren ein verbotenes Mittel im Arbeitskampf. Die IG Metall verlangt nun folgendes: Das Unternehmen soll versichern, solcherlei Praktiken künftig zu unterlassen. Das während des Warnstreiks aufgenommene Bildmaterial soll die Firma zudem herausgeben beziehungsweise löschen und dies an Eides statt versichern. Wobei die Gewerkschaftsvertreter gestern verdeutlicht haben, dass eine Auswertung bereits erfolgt sei, Mitarbeiter auch schon negative Folgen verspürt hätten: So seien Beschäftigte einer Abteilung zum Gespräch geladen worden. Es habe sich herausgestellt, dass es sich bei den Ausgewählten samt und sonders um Beteiligte an dem Warnstreik gehandelt habe. Gestern war eine Güteverhandlung vorm Arbeitsgericht anberaumt. Die gütliche Einigung, die man sich seitens der Gewerkschaft erhofft habe, ist allerdings geplatzt. Die Werksleitung in Enkenbach-Alsenborn hatte bekundet, der völlig falsche Ansprechpartner zu sein. Die Klage richtet sich gegen ZF TRW, die Firma aber gehöre seit Anfang Juli zu dem amerikanischen Konzern ITW (Illinois Tool Works). Mit genau dieser Argumentation ist gestern Nachmittag auf Anfrage der RHEINPFALZ hin jegliche Stellungnahme abgelehnt worden. Ein weiterer Gerichtstermin ist nun für 2. November anberaumt. Die IG Metall wird ihre Klage auf ITW ausweiten, wie die Anwältin ankündigte. Und: Man hoffe weiterhin auf eine gütliche Einigung. Auch mit Blick darauf, dass die schwebende Auseinandersetzung einen Neustart von TRW unter dem Namen ITW nicht erleichtere, geschweige denn ein Vertrauensverhältnis schaffen könne. |cha