Sembach RHEINPFALZ Plus Artikel Historischer Ritterbau in Sembach wird in Bebauungsplan einbezogen

Im Sembacher Gemeinderat ging es auch um den Ausbau der Enkenbacher Straße.
Im Sembacher Gemeinderat ging es auch um den Ausbau der Enkenbacher Straße.

Erneut stand der Bebauungsplan „Kaiserstraße“ in der Ratssitzung am Donnerstagabend auf der Tagesordnung. Nachdem im Januar dieses Jahres die Untere Denkmalschutzbehörde bei der Kreisverwaltung die Planungen als nicht genehmigungsfähig kritisiert hatte, legte Michael Heger vom Ingenieurbüro „Werk-Plan“ nun einen korrigierten Entwurf vor. Der Rat beschloss diese Fassung einstimmig.

„Es scheint die fälschliche Annahme zu bestehen, dass aufgrund der Ausgrenzung des denkmalgeschützten Gebäudes aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes kein Denkmalschutz zu beachten sei. Dies ist nicht der Fall“, hatte Fachbereichsleiter René Mar in seinem Schreiben vom Januar festgestellt (die RHEINPFALZ berichtete). Über die weitere Verwendung des umliegenden Geländes könne denkmalrechtlich nur im Zusammenhang mit einer neu geplanten Nachnutzung des Kulturdenkmals selbst entschieden werden. Aus diesem Grund sei eine Miteinbeziehung des Denkmals mit einem Nutzungs- und Sanierungskonzept in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und in die Gesamtnutzung des Investors erforderlich.

„Hofcharakter wird gewahrt“

Der Sprecher des Büros „Werk-Plan“ präsentierte nun am Donnerstagabend die Stellungnahme der Denkmalschützer zur geänderten Entwurfsplanung. Zufrieden zeigten diese sich mit dem Einbezug des Ritterbau-Komplexes in den Bebauungsplan. Der Hofcharakter werde dadurch gewahrt, dass nach dem Abriss der Nebengebäude dort Wohnhäuser „mit ähnlicher Kubatur“ geplant seien. Auf diese Weise könne ein Quartiersplatz entstehen mit dem historischen Gebäude als Zentrum. Dort solle im Erdgeschoß eine Sondernutzung „mit sozialer Funktion“ angestrebt werden, die in Verbindung mit dem umgebenden Areal der Kommunikation im zukünftigen Quartier Vorschub leisten könne. Der Investor sei an der Entwicklung des Entwurfes beteiligt und entscheide über die konkreten Formen dieser Nutzung.

Zwei Planungsvarianten zur Enkenbacher Straße

Unter reger Teilnahme einiger Anwohner beschäftigten sich die Ratsmitglieder außerdem mit den Planungsvarianten zum Ausbau der Enkenbacher Straße. Thomas Scheer von der „Ingenieur-Gemeinschaft Schönung/Scheer“ präsentierte den Ratsmitgliedern zwei Planungsvarianten. In der ersten sei ein klassischer Ausbau mit Asphaltdecke und einem Gehweg sowie einer Entwässerungsrinne auf einer Seite vorgesehen. Die Randsteine seien dabei lediglich optisch wahrnehmbar. Die zweite Variante sieht einen niveaugleichen, gepflasterten Ausbau vor. Dieser ziele auf die Nutzung durch alle Verkehrsteilnehmer als Mischfläche. Die klassische Variante würde etwa 234.000 Euro kosten. Bei der gepflasterten Form seien es 247.000 Euro.

In der Aussprache wurde deutlich, dass die Ratsmitglieder eine ganze Serie weiterer Ausbauvarianten für wünsch- und machbar erachten. Das Spektrum reichte dabei von der Ausführung als plane Asphaltfläche bis hin zu dem Vorschlag, die Fahrbahnen abwechselnd zu pflastern und zu asphaltieren, um eine Reduktion der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen.

Anwohnerversammlung angedacht

Erst der Antrag der FWG-Fraktion zur Durchführung einer Anwohnerversammlung eröffnete einen neuen Verfahrensweg. Jürgen Wenzel (CDU), der zuständige Dezernent der Verkehrsbehörde bei der Verbandsgemeinde, riet ferner dazu, zunächst die Fachleute seines Bereiches die realisierbaren Ausbauvarianten prüfen zu lassen. Erst dann sei eine Bürgerversammlung sinnvoll. Die Gemeindespitze regte schließlich den Beschluss an, zunächst die Verkehrsbehörde um eine Expertise zu bitten. Die derart abgesicherten Realisierungsmöglichkeiten sollten dann den Anwohnern vorgestellt und schließlich im Bauausschuss für einen Ratsbeschluss vorbereitet werden. Diese Vorgehensweise fand die Zustimmung aller Ratsmitglieder.

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