Kreis Kaiserslautern
Finanzausstattung: Verfassungsgerichtshof gibt den Kommunen Recht
Verfassungswidrig – auf diese 17 Buchstaben lässt sich das Urteil des höchsten Gerichtes im Land reduzieren. Der Verfassungsgerichtshof gab damit am Mittwoch einer Klage der Stadt Pirmasens und des Kreises Kaiserslautern recht. Die Finanzmittel, die das Land für die Kommunen zur Verfügung stellen, seien nicht ausreichend, damit die ihre Aufgaben erfüllen können. Pirmasens und der Kreis Kaiserslautern hatten stellvertretend für die Städte und Gemeinden im Land geklagt. Entsprechend groß war die Freude über den juristischen Sieg.
Oberbürgermeister Markus Zwick (CDU) zeigte sich „sehr erleichtert“ über das Urteil. Das Gericht habe „Mut gezeigt, ein neues Kapitel aufzuschlagen“, sagte der Kommunalpolitiker. Er bezog sich dabei auf die Aussage des Verfassungsgerichtshofes, dass der sogenannte kommunale Finanzausgleich komplett neu geregelt werden müsse. Konkret geht es darum, dass das Land künftig die Aufgaben der Kommunen berücksichtigen muss, wenn es ihnen Mittel zuweist. Bislang orientierten sich die Zuschüsse nur an den Steuererträgen des Landes.
Zwick sprach von einem „historischen Tag für Pirmasens und die gesamte kommunale Familie in Rheinland-Pfalz.“ Er und Kaiserslauterns Landrat Ralf Leßmeister erinnerten gegenüber der RHEINPFALZ daran, dass das Land nun schon seit 2007 die Kommunen verfassungswidrig finanziere. Dadurch seien hohe Altschulden entstanden. Die müssten nun endlich abgebaut werden. „Die Zeit der Schulden ist hoffentlich vorbei“, sagte OB Zwick. Landrat Leßmeister erklärte, die Entscheidung der Richter hätte seine Erwartungen fast übertroffen – auch, wenn er bei der mündlichen Verhandlung im November schon entsprechende Signale gespürt habe. Ausdrücklich freute er sich darüber, dass die Richter auch das Thema kommunale Altschulden im Urteil erwähnt haben. Hierbei soll das Land nämlich darauf achten, dass die abgebaut werden können – möglicherweise indem es besondere Mittel dafür zur Verfügung stellt.
