Kreis Kaiserslautern Für Tempo 30 auf den Kreisstraßen im Ortskern

Auf den beiden Kreisstraßen in Oberarnbach soll künftig nach dem Willen des Gemeinderats Tempo 30 gelten. Das Gremium hat in seiner Sitzung am Mittwochabend beschlossen, einen Antrag auf Neuregelung des Tempolimits zu stellen.
Die CDU hatte ein Tempolimit an den Ortseingängen und die Versetzung des Ortsschildes aus Richtung Obernheim beantragt, weil sie vor allem die Kinder aus dem Neubaugebiet gefährdet sieht. In der Diskussion schlug Ortsbürgermeister Arno Eckel (FWG) vor, darüber hinaus Tempo 30 auszuweisen. Er erinnerte daran, dass in mehreren südpfälzischen Gemeinden als Pilotprojekt in der gesamten Ortsdurchfahrt eine Geschwindigkeitsbegrenzung festgesetzt wurde. Der Rat war geschlossen dafür, die Versetzung des Ortsschilds vor die Einmündung des Neubaugebietes „Bei den Gärten“ zu beantragen. Falls dies nicht möglich sei, solle in diesem Bereich Tempo 50 gelten. Die Gemeinde Oberarnbach unterstützt die Fusionsverhandlungen zwischen den Verbandsgemeinde Landstuhl und Kaiserslautern-Süd und trägt den Beschluss des Verbandsgemeinderats vom 18. September einstimmig mit (die RHEINPFALZ berichtete). Eckel (FWG) wünschte sich „Gespräche auf Augenhöhe“, wie er sagte. „Außerdem ist mir wichtig, dass die Bürger frühzeitig und umfassend informiert und in die Fusion miteinbezogen werden.“ Im nächsten Jahr sollen die Straßenlampen auf LED-Technik umgestellt werden. Diesen Grundsatzbeschluss fasste der Rat einstimmig. Eckel informierte, dass der Zuschussantrag der Gemeinde bewilligt wurde: Sie erhält 20 Prozent der Kosten, die auf 60.000 Euro geschätzt werden. Nun sollen zwei Anbieter in der Maistraße ihre Leuchten als Muster aufstellen, damit der Rat eine Variante auswählen und die Arbeiten ausschreiben kann. „Durch die Stromersparnis haben wir die Investition in sechs bis sieben Jahren wieder raus“, ist der Ortsbürgermeister überzeugt. Einstimmig wurde beschlossen, die lohnintensiven Friedhofsgebühren anzuheben. Ab 2015 steigen die Kosten für Grabanfertigungen um runde drei Prozent. Für das Feld A, links des Fußwegs am kleinen Eingang bis zur Friedhofshalle, wurde einstimmig eine Belegungssperre ausgesprochen. Wie Eckel erläuterte, hatte die Gemeinde 2004 gegen den Vorschlag der Verwaltung abgelehnt, die Nutzungsrechte auf Ehegatten zu beschränken und stattdessen beschlossen, dass auch Familienangehörige beigesetzt werden können. „Nun haben wir feststellen müssen, dass sich dadurch eine Neuordnung dieses Felds hinauszögert“, so Eckel. Der Rat beschloss, dass künftig nur noch die Ehegatten der dort bereits beigesetzten Personen auf dem Feld beerdigt werden dürfen. Keinen Beschluss fasste das Gremium zum Antrag der CDU-Fraktion, eine Wendemöglichkeit an der Grünabfallstelle einzurichten. Ortsbürgermeister Eckel sah aufgrund der bestehenden Grundstücksverhältnisse keine Möglichkeit, dem Antrag nachzukommen. „Es ist auch eine Kostenfrage“, sagte er. (wiu)