Kreis Kaiserslautern Einigkeit im Kampf um Erhalt der Zwergschulen
Die Sommerferien sind vorbei, ab heute drücken die Schüler wieder die Schulbank. Für die RHEINPFALZ ist dies der Anlass, die drei Landratskandidaten Ralf Leßmeister (CDU), Martin Müller (SPD) und Ero Zinßmeister (FWG) nach ihren Ansichten zu aktuellen Schulthemen zu befragen.
Die beiden Schulen stehen auf dem Prüfstand, obwohl laut Schulentwicklungsplan in den nächsten Jahren für Frankenstein und Linden jeweils etwa 34 beziehungsweise 28 Schüler prognostiziert werden. Dies widerspricht dem Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“, den sich das Bildungsministerium auf die Fahnen geschrieben hat! Die Auflösung kleiner Schulstandorte hat nicht selten organisatorische und finanzielle Probleme mit der dann erforderlichen Schülerbeförderung zur Folge. Schülertransport ist die schlechteste Lösung und vor allem für die Erstklässler, die noch nicht lesen können, eine große Belastung. Von daher muss die Zukunft kleiner Grundschulen positiv begleitet werden. Die Landesregierung wälzt die Verantwortung auf die Schulträger, nämlich die Verbandsgemeinden, vor Ort ab, indem diese eine Planung für ein schulgesetzkonformes Grundschulangebot vornehmen sollen, die die Kriterien der neuen Leitlinien berücksichtigen. Kleine Grundschulen leisten eine hervorragende pädagogische Arbeit. Linden und Frankenstein haben dies über Jahre hinweg erfolgreich bewiesen! Kleine Grundschulen bilden darüber hinaus vielerorts das Herz ihrer Kommune und sichern einen wesentlichen Standortvorteil. Die Leitlinie des Landes lässt viele Fragen offen. Das legt den Verdacht nahe, dass am Ende allein das Verhandlungsgeschick der einzelnen Kommune darüber entscheidet, ob die Grundschule geschlossen wird oder nicht. Und im Falle einer Schließung wird der Schulträger vor Ort dann noch mit der Frage konfrontiert, warum sein vorgelegtes Konzept nicht zum Erhalt beigetragen hat. Es braucht daher ein neues tragfähiges Organisationskonzept für die Grundschulen, um kleine Schulen zukunftsfest zu machen und in ihrem Angebot weiter zu entwickeln. Den Gemeinden und Schulträgern kann ich vorbehaltlos zusichern, dass ich mich grundsätzlich für den Erhalt von wohnortnahen Schulstandorten einsetzen und die Akteure in diesen Situationen unterstützen werde. Es ist deshalb wichtig, dass der Landkreis ganz eng mit den Schulträgern, die das Konzept erstellen müssen, zusammenarbeitet. Aber nur dann, wenn die Schulträger dies auch wünschen. Was die Schulstandorte an sich angeht, werde ich den Schulentwicklungsplan eng mit den zuständigen Schulträgern vor Ort abstimmen und weiterentwickeln. Müller: Ich setze mich dafür ein, dass die bestmögliche schulische Versorgung der Kinder jetzt und in Zukunft gewährleistet ist. Es gilt nach wie vor der bildungspolitische Grundsatz der SPD im Land: „Kurze Beine, kurze Wege.“ Ich unterstütze den Erhalt von „Zwergschulen“, wenn gesichert ist, dass die betroffenen Kinder dort die gleichen Bildungschancen wie Kinder in anderen Orten haben. Dies erfordert auch gleichwertige pädagogische Angebote. Ob die pädagogischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Weiterführung einer „Zwergschule“ vorhanden sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Nur vor Ort können pädagogische und organisatorische Gesichtspunkte beurteilt und tragfähige Lösungen erarbeitet werden. Dies kann nicht von oben herab vorgegeben werden. Um eine „Zwergschule“ dann fit für die Zukunft zu machen, ist eine enge Zusammenarbeit der Schulträger, Lehrer und Eltern bei der Erstellung des Konzeptes gefragt. Eine Möglichkeit in organisatorischer Hinsicht ist, die Leitungsfunktion der „Zwergschule“ in eine andere Schule auszugliedern. Auch können Kooperationen mit anderen Schulen stattfinden, was auch die Vertretungssituation im Krankheitsfall der Lehrkraft vereinfachen würde. Zinßmeister: Die Kreisverwaltung ist kein Träger der Grundschulen, aber sie kann die Träger in ihren Bemühungen unterstützen. Grundsätzlich ist eine Schule ein wichtiger Standortfaktor für junge Familien. Deshalb unterstützen wir die Träger dabei, die Standorte zu erhalten. Der Kreistag hat einstimmig auch mit meiner Stimme eine Resolution zugunsten der Grundschulen Frankenstein und Linden ausgesprochen. Es muss der Landesregierung klargemacht werden, notfalls durch Klagen der betroffenen Eltern und Träger, dass sich diese Art der Durchsetzung des Schulgesetzes mit einer Klassenmindestgröße von 24 Schüler absolut gegen die Bevölkerung und auch gegen die Ortsgemeinden richtet. Heute Linden und Frankenstein, morgen Reichenbach, Mehlbach, Olsbrücken, Schopp oder Hauptstuhl. Das Schulgesetz und die Leitlinien der Landesregierung zur wohnortnahen Grundschule lassen Ausnahmen in besonderen Fällen zu. Was sind besondere Fälle? Wenn jemand einen solchen Leitfaden erlässt mit dem Begriff wohnortnahe Grundschule, kann dies für mich nur heißen: Die Kinder bleiben in ihrer Ortsgemeinde. Es gilt, den ländlichen Raum zu stärken und die Bindung an die Ortsgemeinde, an die Eltern und Großeltern. Dies kann nur damit erreicht werden, wenn die Kinder vor Ort in die Grundschule gehen. Der Kreis könnte die Träger beim Erstellen eines Schulkonzeptes unterstützten und dabei auch Datenmaterial über die Entwicklung der Schule zur Verfügung stellen. Mittlerweile gibt es viele Ganztagsschulen im Kreis. Doch viele Eltern müssen länger arbeiten und haben auch Betreuungsprobleme in den Ferienzeiten. Haben Sie Ideen, wie man die Betreuungsangebote ausweiten und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern kann? Leßmeister: Die Betreuungsangebote in den Ferienzeiten haben sich in den vergangenen Jahren im Landkreis Kaiserslautern zunehmend etabliert, wurden stetig ausgebaut und stellen ein wichtiges Angebot für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Der Landkreis steuert im laufenden Jahr rund 25.000 Euro dafür bei; das Land Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit weiteren rund 19.500 Euro. Die Restkosten werden zum Teil von den Verbandsgemeinden aufgebracht. Erkennbar ist die steigende Tendenz an Nachfragen und zum Teil auch vorhandene Wartelisten. Insofern werde ich mich weiter für einen Ausbau dieses wichtigen Betreuungsangebotes einsetzen und den konkreten und zukünftigen Bedarf eng mit den Trägern und Verbandsgemeinden vor Ort abstimmen. Eine Ausweitung der Ferienangebote hat in den vergangenen Jahren schon stattgefunden: In verschiedenen Verbandsgemeinden werden nicht nur in den Sommer-, sondern auch in den Oster- und Herbstferien Betreuungen angeboten. Mein Ziel ist es darüber hinaus, eigene Richtlinien für den Landkreis Kaiserslautern im Jugendhilfeausschuss zu verabschieden, die die Förderkriterien auf Kreisebene spezifizieren und sich am Bedarf orientieren. Eine weitere Idee zur Optimierung des Angebots wäre beispielsweise eine „Kreis-Ferienbetreuungsbörse“, die alle Angebote sowohl der Kommunen als auch der freien Träger transparent, vernetzt und abrufbar aufzeigt. Müller: Für Familien, aber auch für die Arbeitgeber im Landkreis ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtiger denn je. Ich werde als Landrat alles dafür tun, dass die Kindertagesbetreuung gestärkt wird. Die schulische Nachmittagsbetreuung soll ebenso vorangetrieben werden wie der Ausbau von Ganztagsschulen. Dies kommt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Bildung der Kinder gleichermaßen zugute. Das Land hat bereits die Ferienbetreuungsangebote für Schulkinder deutlich ausgeweitet, um damit Familien insbesondere während der großen Ferien im Sommer zu unterstützen. Gleichzeitig wurden die Landesmittel für die Träger von Angeboten deutlich erhöht. Da die meisten Eltern heute beide berufstätig sind, ist es umso wichtiger, ihnen insbesondere in den Sommerferien eine Betreuungsgarantie zu geben. Neben der Ausweitung von Betreuungsangeboten in der Verantwortung der Schulträger erscheint mir eine Abstimmung der Angebote zwischen den Nachbarschulen, auch über die Grenzen der Verbandsgemeinde hinaus, als Möglichkeit, durch geschickte Organisationsstrukturen das Betreuungsangebot zu verbessern. Eine Abstimmung im Kreis bringt hier ohne zusätzliche Kosten Synergieeffekte und eine Verbesserung des Betreuungsangebots. Zinßmeister: Auch hier kommt es darauf an, wer Schulträger ist. Grundsätzlich wäre es in Kooperation mit den Schulträgern möglich, gemeinsame Ferienprogramme mit den Schulsozial- und den Jugendsozialarbeitern vor Ort anzubieten. Die Einrichtung von Ganztagsschulen ist zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Bestandteil meiner Wahlaussagen. Bildung vor Ort, mit Mut für mehr und flexiblere Angebote. Hier sind viele Verbandsgemeinden schon vorbildlich. Es gibt schon einige Ganztagsschulen im Kreis und an fast allen Schulstandorten gibt es Betreuung. Doch die Betreuungszeiten sind leider zu kurz. Hier könnten die Verbandsgemeinden als Träger nach Möglichkeiten suchen, um entweder durch Beschäftigte der VG, deren Kosten auf die Eltern umgelegt werden müssten, eine Lösung zu suchen oder durch freiwillige Elternbereitschaft gegen Kostenerstattung. Dem Kreis sind als nicht zuständiger Träger hier leider die Hände gebunden, er kann aber anregend auf die Träger einwirken. Ob sie ihr Kind auf eine Ganztagsschule oder Regelgrundschule schicken, ist eine Frage, die die Eltern für ihr Kind entscheiden sollten und müssen. Das Angebot muss aber vorhanden sein. Der Kreis ist Träger der beiden Förderschulen. Wie stehen Sie zur Inklusion? Und sehen Sie die Existenz der Förderschulen davon bedroht, wenn beeinträchtigte Kinder vermehrt auch in Regelschulen unterrichtet werden? Leßmeister: Die Inklusion ist in ihrer Umsetzung eine äußerst anspruchsvolle Angelegenheit, die viel Einfühlungsvermögen, Sorgfalt und Zeit braucht. Es ist wichtig, dass wir weiterhin die Inklusion, so wie sie die UN-Behindertenkonvention vorsieht, stützen und begleiten – aber immer mit Augenmerk auf das beeinträchtigte Kind. Eltern beeinträchtigter Kinder können nach dem Schulgesetz heute frei wählen, ob sie ihr Kind an einer Schwerpunktschule oder einer Förderschule beschult wissen wollen. Beide Schultypen halten wir im Landkreis vor. Es hat sich nach Änderung des Schulgesetzes und der Einführung des Elternwahlrechts aber auch gezeigt, dass die Förderschulen weiterhin Zulauf haben, dass Eltern beeinträchtigter Kinder diesen Schultyp explizit wünschen. Daher möchte ich auch weiterhin an den Förderschulen festhalten. Gerade hat der Landkreis die Zustimmung des Ministeriums zur Errichtung eines gemeinsamen Förder- und Beratungszentrums (FBZ) an seinen beiden Förderschulen, der Jakob-Weber-Schule und der Hans-Zulliger-Schule, erhalten. Damit kann an beiden Schulen und zur Unterstützung der Schwerpunktschulen im Landkreis den Anforderungen der Inklusion zum Wohle unserer Kinder begegnet werden. Aber für diese Aufgaben brauchen wir vom Land mehr Personal an beiden Schultypen und angepasste Infrastruktur in der Ausstattung. Hier werde ich darauf achten, dass der Konnexitätsgrundsatz nicht umgangen und die mit der Einrichtung eines FBZ verbundenen Kosten nicht von den Kommunen vor Ort finanziell alleine getragen werden. Müller: Die Inklusion, und hier insbesondere die schulische Integration, haben für mich einen hohen Stellenwert. Es wird aber nicht möglich sein, wirklich alle Kinder mit besonderen Bedürfnissen in einen Regelschulbetrieb zu integrieren. Insofern sehe ich die Existenz der Förderschulen im Landkreis nicht gefährdet, zumal die Beratungskompetenz der Förderschullehrer in den Inklusionsschulen zunehmend gefragt sein wird. Zinßmeister: Es obliegt grundsätzlich der Entscheidung der Eltern, wohin sie ihr Kind schicken. Eigentlich sehe ich die beiden Förderschulen nicht in Gefahr, da die Eltern erkennen, ob ihr Kind sich in einer Förderschule wohler fühlt und gezielter gefördert werden kann. Es ist unsere Aufgabe als Schulträger, die beiden Förderschulen konzeptionell und in der Infrastruktur gut aufzustellen, um so ein gutes Angebot für unsere Kinder, die besondere Unterstützung und Förderung benötigen, bereit zu stellen. Auch ein entsprechendes Angebot in der Schulsozialarbeit der Förderschulen halte ich für unbedingt notwendig und sinnvoll.