Kreis Kaiserslautern „Eine Impfung alle drei Monate ist Pflicht“

Die Impfung gegen die für Geflügel tödliche Newcastle-Krankheit ist Pflicht. Das nimmt aber nicht jeder Züchter ernst, mit fatalen Folgen. „Die Seuche greift immer wieder um sich“, sagt Carsten Bartenbach, Vorsitzender im Kreisverband der Rassegeflügelzüchter Kaiserslautern-Kusel, und fürchtet auch eine Ausbreitung in der Region. Zudem kritisiert er „das Schweigen des Landwirtschaftsministeriums“, das keine Warnungen herausgebe.
Derzeit tobt die Newcastle-Krankheit – auch atypische Vogelgrippe genannt – in den Geflügelbeständen in den USA, in England und aktuell ziemlich drastisch in Bulgarien. Sie ist aber auch im nahen Luxemburg, Belgien und den Niederlanden unterwegs. „Das ist verheerend“, findet Bartenbach. „Aber vom Landwirtschaftsministerium kommt kein Wort!“ Die privaten Hühnerhalter würden nicht darauf hingewiesen, dass auch sie sich unbedingt an die Impfpflicht halten müssten, kritisiert er die Behörden. „Ich kann nicht verstehen, dass bei der Vogelgrippe mächtig politische Wellen gemacht werden, lange bevor sie durch die Zugvögel überhaupt in die Nähe des Landes kommt. Dagegen hält sich die Landesregierung bei der atypischen Vogelgrippe, die durch ein flächendeckendes Impfen leicht ausgeschaltet werden könnte, mit Äußerungen zurück“, ärgert sich Bartenbach. Das einzige Mittel, das gegen die Newcastle-Krankheit helfe, seien regelmäßige Impfungen, betont er. Gesetzlich vorgeschrieben seien diese alle drei Monate. „Bei uns in den Zuchtvereinen wird ganz streng auf das Einhalten der Impfungen geachtet. Diese werden auch akribisch in einem Impfnachweis vermerkt“, sieht Bartenbach das Problem eher bei den nicht in Verbänden unorganisierten Hühnerhaltern. „Daheim ein paar Hühner zu halten, um sich das Frühstücks-Ei legen zu lassen, das ist eine schöne Sache. Es muss ja auch nicht jeder in einen Geflügelzuchtverein“, geht es dem Züchter nicht darum, Mitglieder zu werben. Er weiß aber: „Der Trend zum Huhn im Garten ist da.“ Diese Halter einer kleinen Hühnerschar müssten wissen, dass jedes Huhn bei den Veterinärbehörden gemeldet werden und laut Gesetz regelmäßig geimpft werden müsse, klärt Carsten Bartenbach auf. „Wenn alle Hühner streng durchgeimpft werden, dann wird der Seuche die Grundlage entzogen“, appelliert er an die Hühnerhalter. Bei der Newcastle-Krankheit handelt es sich um eine der verheerendsten Krankheiten, die im Geflügelbestand ausbrechen können. Die Seuche hat ein extremes Ansteckungspotenzial und nach Ausbruch ist gegen sie kein Kraut gewachsen. Was bleibt, ist die rigorose Sperrung ganzer Gebiete und das sofortige Töten ganzer Hühnerbestände. Landläufig ist auch von Geflügelpest oder eben der atypischen Vogelgrippe die Rede. Das todbringende Virus befällt in erster Linie Hühner und Truthühner jeden Alters, kann aber auch Gänse, Tauben, Enten, Strauße oder sogar Papageien dahinraffen. Auf andere Spezies ist die Krankheit nicht übertragbar, das Virus kann aber beim Menschen eine Bindehautentzündung auslösen. Das Krankheitsbild ähnelt dem der Vogelgrippe: Die Tiere fressen nicht mehr, bekommen Durchfall, werden apathisch, ein schneller Tod ereilt sie. Ein infiziertes Huhn scheidet das Virus in großen Mengen aus, sagt Bartenbach. „Über die Exkremente und über andere Körperflüssigkeiten wie Augen-, Nasen- oder Rachensekret. Auch über die kontaminierte Atemluft marschiert das Virus locker weiter.“ Selbst in Tiefkühlkost überlebt der Erreger lange und ist im Trockenei noch nach zwei Jahren nachweisbar. Durch Stallstaub, der an Kleidung, ja selbst an Fahrzeugreifen haftet, lässt es sich über weite Strecken kutschieren. Die Viren nehmen auch Eierverpackungen als Transportmittel. „Genau das ist der Grund, warum es sich hier nicht nur um eine meldepflichtige Tierkrankheit handelt, sondern um eine, die einer Impfplicht unterliegt“, weist Carsten Bartenbach nochmals daraufhin, dass die Geflügelpest-Verordnung für jeden Hühnerhalter gilt. Die Impfung erfolgt über ein im Trinkwasser angerührtes Pulver und wird etwa im Geflügelzuchtverein Kaiserslautern an alle Vereinsmitglieder alle drei Monate kostenlos abgegeben. Info Mehr Infos im Internet auf der Seite des Geflügelzuchtvereins unter www.gzvkl.de.