Kreis Kaiserslautern Ein Schiff soll gehen

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Der 26. Juli 2014 sollte für Peter und Heike Wilhelm ein ganz besonderer Tag werden. Zum alljährlichen Straßenfest hatte der pensionierte Postbeamte, der seit 1987 mit seiner Familie ein Eigenheim in der Kreuzstraße in Bruchmühlbach bewohnt, einen selbst geplanten und gebauten Balkon in Form eines Schiffsrumpfs fertiggestellt. Doch die fehlende Baugenehmigung rief einen bis heute währenden Kampf mit der Verwaltung hervor.

Pünktlich zu jenem Fest mit anschließender Weinbergswanderung präsentierte der Ehemann das ganz besondere Geschenk für seine Frau, den aus Holz gebauten Schiffsbalkon, der weit sichtbar an der vorderen Fassade des Wohnhauses prangt. Folgt man den Ausführungen von Peter Wilhelm, begann just an diesem Tag im Juli letzten Jahres der folgenschwere Streit. „Unter den Teilnehmern waren auch der Verbandsbürgermeister Werner Holz und Ortsbürgermeister Klaus Neumann“, erinnert sich Wilhelm gegenüber der RHEINPFALZ. „Und im Laufe der Veranstaltung fragte Herr Holz meine Frau, ob es für diesen Balkon denn auch eine Baugenehmigung gebe.“ Die gibt es allerdings bis heute nicht, und darin liegt der Kern des folgenden Ärgers. Wie dem auch sei: Ende August vergangenen Jahres, die Erinnerungen an das fröhliche Straßenfest waren noch recht frisch, bekam Familie Wilhelm einen Brief von der Verbandsgemeindeverwaltung. „Bei der Herstellung eines Balkons beziehungsweise einer Terrasse, die nicht ebenerdig ist, handelt es sich nicht um ein genehmigungsfreies Vorhaben im Sinne von Paragraf 6 der Landesbauordnung“, schrieb eine Mitarbeiterin der unteren Baubehörde. „Wir bitten Sie daher, einen Bauantrag inklusive einer Statik für den bereits errichteten Balkon bis spätestens 24. September 2014 bei uns einzureichen.“ Peter und Heike Wilhelm taten dies jedoch nicht, sondern beauftragten eine Rechtsanwältin mit der Prüfung des Vorgangs. Die schrieb dann an die Verwaltung – und bekam eine ausführliche Aufklärung über alle Details des geltenden Baurechts in der Kreuzstraße von Bruchmühlbach. Fazit für Laien: Überall in Rheinland-Pfalz gilt die Landesbauordnung, die solche Anbauten genehmigungspflichtig macht. Und im Neubaugebiet von Familie Wilhelm gibt es sogar einen Bebauungsplan, der die vorderen und hinteren Begrenzungen der Häuser verbindlich vorschreibt. Ausnahmen davon müssen schriftlich beantragt und von der Behörde genehmigt werden. Schlechte Aussichten also für den hölzernen Schiffsbalkon in der Kreuzstraße. Doch der Hausherr gab nicht auf – und stellte im März dieses Jahres einen „Antrag auf Abweichung vom Bebauungsplan“, betreffend die vordere Baugrenze. So wurde der Schiffsbalkon sogar Thema für die Kommunalpolitik, denn der Antrag wurde am 20. März dem Ortsgemeinderat von Bruchmühlbach-Miesau zur Abstimmung vorgelegt. Das Ergebnis laut Verbandsbürgermeister Werner Holz: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, der Anbau bleibt damit illegal. Für Peter Wilhelm ein schwerer Schlag, der ihn am gesunden Menschenverstand zweifeln lässt: „Alle, die hier vorbeikommen, finden unseren Balkon einfach toll. Und ich habe ihn doch so stabil gebaut, dass wirklich nichts passieren kann.“ So viel Heimwerker-Euphorie stößt selbst bei Verwaltungschef Holz nicht ganz auf taube Ohren. „Ich selbst finde schon auch, dass dieser Schiffsbau was hat“, gibt der Bürgermeister gegenüber der RHEINPFALZ zu. „Aber darauf kommt es letztlich nicht an. Die Verwaltung hält sich an Recht und Gesetz. Mein persönlicher Geschmack oder Kriterien anderer Art können, dürfen und werden dafür nicht ausschlaggebend sein.“ Und sollten Peter und Heike Wilhelm nicht doch noch einen Bauantrag für ihren Schiffsbalkon einreichen, denkt Bürgermeister Werner Holz schon an mögliche Konsequenzen: „Dann müssen wir halt irgendwann eine Abriss-Verfügung verschicken.“ (mibo)

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