Kreis Kaiserslautern Campingplatz als Erstwohnsitz

Andernorts in Deutschland gibt es Tiny House-Bewohner, die ihren Erstwohnwitz auf einem Campingplatz haben. Nach dem rheinland-pfälzischen Landesrecht ist dies auch erlaubt. Swen Nothof vom Campingplatz Sägmühle bei Trippstadt spricht sich allerdings dagegen aus, obwohl ihn diesbezüglich viele Anfragen erreichen.
Auf seinem Platz stehen drei mobile und komplett möblierte Ferienhäuser mit einer Fläche von 25 Quadratmetern für jeweils vier Personen. Sie verfügen über Dusche, Toilette, Kinder-, Schlaf- und Wohnzimmer und Terrasse. Aufgrund ihrer Ausstattung wären sie ganzjährig bewohnbar.
Aber: „Tiny-House-Bewohner würden mit unseren Urlaubsgästen kollidieren, da käme es zu Konflikten“, meint Nothof und hat die unterschiedlichen Interessen von Gästen und Dauerbewohnern im Blick. Auch sei die rechtliche Situation mit der Unterscheidung zwischen Mieter, Dauercamper und Urlauber sowie die räumliche Trennung dieser Gruppen problematisch. Schwierigkeiten sieht er auch in dem Beachten und den Verantwortlichkeiten bezüglich der Sicherheitsaspekte wie etwa der Heizanlage, die für ihn als Betreiber ganz klar geregelt sind.
Insgesamt hat Nothof seit 2008 einen großen Trend hinsichtlich des Campens beobachtet. Auch die Nachfrage nach Dauerplätzen sei aktuell sehr hoch.
