Landstuhl RHEINPFALZ Plus Artikel Bischof-von-Weis-Schule: Wie es mit den Gebäuden und Grundstücken aussieht

Übernimmt die Bildungsgänge der Bischof-von-Weis-Schule: die Berufsbildende Schule in Landstuhl.
Übernimmt die Bildungsgänge der Bischof-von-Weis-Schule: die Berufsbildende Schule in Landstuhl.

Mit Beginn des kommenden Schuljahres soll die Landstuhler Berufsbildende Schule die Bildungsgänge der privaten Bischof-von-Weis-Schule übernehmen. Die Vorbereitungen dafür laufen. Eine Hürde ist nun offenbar genommen.

Die private Schule löst sich auf, nachdem ihre bisherige Trägerin, die Bischof-von-Weis-Stiftung, erklärt hat, sich von dieser Aufgabe zurückziehen zu wollen. Im Frühjahr gab der Kreistag daraufhin grundsätzlich grünes Licht dafür, die Angebote der Einrichtung zu übernehmen und in der Berufsbildenden Schule (BBS) in Landstuhl fortzuführen. Letztere wird vom Kreis getragen.

Dabei geht es aber nicht nur um die Bildungsgänge, sondern auch um die Grundstücke und Gebäude. Diese kann der Landkreis nun offenbar direkt von dem privaten Eigentümer erwerben, wie Landrat Ralf Leßmeister im Kreisausschuss berichtete. Das hätten Mainzer Bildungsministerium respektive Schulaufsicht ADD klargestellt und damit ihre ursprüngliche Rechtshaltung revidiert.

Die Stadt Landstuhl muss nicht kaufen

Denn so einfach und folgerichtig das klingt, war es das vor dem Hintergrund der Auslegung des Schulgesetzes anscheinend nicht. Offenbar musste erst geklärt werden, dass hier eben nicht die Schulsitzgemeinde, also die Stadt Landstuhl, Grundstück und Bauten kaufen muss. Bei einem öffentlichen Schulgebäude sei das natürlich die Regel, meinte Leßmeister: Wenn nämlich die Schule nicht mehr genutzt werde, dann gehe das Ganze zurück in den kommunalen Immobilienfonds. Doch liefere das Schulgesetz, genauer: Paragraf 82, keine inhaltlichen Anhaltspunkte dafür, dass in diesem konkreten Fall erst ein Zwischenerwerb des Grundstücks durch die Sitzgemeinde nötig sei oder dass diese die Nebenkosten für den Immobilienwechsel zwischen einem privaten und dem endgültigen Schulträger übernehmen müsse, gab der Landrat die Sichtweise des Ministeriums wieder. Für den Kauf habe das Land außerdem eine Förderung zugesagt, in Hinblick auf das Verfahren habe die ADD weitere bauliche Unterlagen angefordert.

Zwischenzeitlich hat das Ministerium nach den Worten des Landrats dem erweiterten Raumprogramm für die BBS zugestimmt. Anerkannt wurde, dass die bestehende Sporthalle an der Bischof-von-Weis-Schule notwendig ist und der Raumbedarf nicht kompensiert werden kann. Die Bischof-von-Weis-Stiftung sei nun mit dem Bistum Speyer dabei, die Verträge auszufertigen, führte Leßmeister aus. Erst wenn diese vorlägen, wenn klar sei, was an Kosten drinstehe, erst dann könne er den Kreistag weiter informieren. Die Übernahme der Schule müsse dann in die Kreisumlage eingerechnet werden, also in die Zahlung, die die Gemeinden an den Landkreis entrichten müssen.

Lehrer sollen Angebote erhalten

Was das Personal an der Bischof-von-Weis-Schule angeht, meinte Leßmeister: „Uns wurde zugesichert, dass mit jedem einzelnen Lehrer Gespräche geführt werden.“ Und dass Angebote gemacht würden, auch wenn berücksichtigt werden müsse, dass die Einstellungen nach Privatschulgesetz erfolgten und eventuell Qualifikationen nach öffentlichem Recht nicht eins zu eins anerkannt werden könnten. Zugesagt worden sei, dass die derzeitige Anzahl der Schüler unterrichtet werden kann und dass das Land das Personal dafür einstellt. Hausmeister und Sekretariatskräften werde der Kreis ein Anstellungsangebot unterbreiten, bekräftigte der Landrat.

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