Kaiserslautern / Sembach
Bewährungsstrafe und Therapieplatz für 39-jährigen Fremdenfeind
Am 10. März soll der Angeklagte an seinem Wohnort im östlichen Landkreis in stark alkoholisiertem Zustand und mit einer schwarzen Maske über dem Kopf eine Nachbarin und deren kleinen Sohn, die er für Amerikaner gehalten haben soll, mit dem Tode bedroht haben. Die Anklage führte aus, er habe dabei mit einem Combat-Messer herumgefuchtelt. In englischer Sprache soll er ausgerufen haben, sie alle töten zu wollen und sie sollten aus seinem Land verschwinden. Dann habe er noch „Heil Hitler“ hinzugefügt.
„Heil Hitler“ und Fäkalausdrücke für die Polizisten
Nach seiner Festnahme soll er auch einem Polizeibeamten gedroht haben, ihn umzubringen. Auf der Fahrt zur Dienststelle habe er alle drei begleitenden Beamten mit Kraftausdrücken aus der Fäkalsprache bedacht. Ferner soll er in seiner Wohnung Munition und eine Präzisionsschleuder aufbewahrt haben, die sichergestellt wurden. Auch habe er am Morgen desselben Tages Hassbotschaften an einen mit ihm verwandten Polizisten per Sprachnachricht verschickt.
In der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte ein, phasenweise von Fremdenhass getrieben worden zu sein. Dieser habe sich aber nur entladen, wenn er Alkohol getrunken und Drogen konsumiert habe. Die große Liebe seines Lebens sei aber auch eine Fremde, des Weiteren habe er Freunde mit dunkler Hautfarbe.
An das Geschehen im März will er sich nicht mehr erinnern können. Das Messer trage er öfter bei sich. Die Maske, eine Eishockeymaske, die nur an den Augen Öffnungen habe, habe er im Internet bestellt. Sie sei am 10. März oder einen Tag zuvor eingetroffen. Er habe sie für Halloween ausprobieren wollen.
Angeklagte sprach von Wandlung und Drogenentzug
Der Mann gab an, zwischenzeitlich eine Wandlung durchlaufen zu haben, seit er aufgrund ermittlungsrichterlicher Anordnung vorläufig in einer Entziehungsanstalt untergebracht sei. Er wisse, dass er von nun an keinerlei Alkohol oder Drogen mehr konsumieren dürfe. Auch seine generelle Einstellung gegenüber Ausländern habe sich geändert. Auf keinen Fall wolle er dauerhaft untergebracht werden, da er sich hiervon keinen Erfolg verspreche. In der Anstalt herrsche eine Art „Knasthierarchie“. Im Übrigen sei er aber therapiewillig.
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen Bedrohung in zwei Fällen sowie wegen Bedrohung und Beleidigung in einem weiteren Fall zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Es billigte ihm verminderte Schuldfähigkeit zu.
Das Gericht wies den Angeklagten an, eine mindestens sechsmonatige, stationäre Alkohol- und Drogenentzugstherapie und daran anschließend eine ambulante Therapie zu absolvieren. Ferner muss er für die Dauer eines Jahres Urinkontrollen zum Nachweis seiner Drogenfreiheit abgeben.