Wörth / Karlsruhe
Zweite Rheinbrücke: Es dauert länger
Die Anbindung an die B 36 beim Karlsruher Stadtteil Neureut hat für das Projekt „Zweite Rheinbrücke Wörth/Karlsruhe“ zentrale Bedeutung. Denn auch wenn die Brückenplanung praktisch fertig ist: Gebaut werden darf erst dann, wenn auch die B-36-Anbindung steht.
Spätestens seit Juni 2020 wird mit Hochdruck an der Planung für diese B-36-Anbindung gearbeitet. Denn die zügige Weiterplanung dieser Querspange ist eine gerichtlich vorgegebene Auflage aus dem Planfeststellungsbeschluss zur 2. Rheinbrücke und eine Forderung der Kläger gegen die Brücke. Diese Kläger sind die Stadt Karlsruhe und die Umweltorganisation BUND. Sie haben zwar einen Kompromiss-Vorschlag des Verwaltungsgerichts Koblenz zur Brücke akzeptiert, sich aber eine weitere Klage gegen die B-36-Anbindung vorbehalten.
Verkehr verteilen
Die geplante Querspange verbindet die 2. Rheinbrücke beim Karlsruher Stadtteil Neureut mit der zwischen Karlsruhe und Mannheim verlaufenden Bundesstraße. Damit soll verhindert werden, dass der gesamte Verkehr auf der Ost-West-Verbindung über den Rhein auf einer einzigen Trasse abgewickelt wird: auf der eh schon überlasteten Karlsruher Stadtumfahrung und Verbindung zur Südpfalz, der Südtangente.
Wo genau die Autos fahren sollen, welche Variante als „Vorzugsvariante“ in den weiteren Planungsprozess gehen soll: Das ist allerdings immer noch offen. Zunächst hieß es, die Vorzugsvariante stehe im Sommer 2022 fest, dann wollte das Regierungspräsidium sie im Herbst öffentlich vorstellen. Die letzte Zeitangabe lautete dann: Zum Jahresende 2022.
Früh Hoffnung aufgegeben
Aber schon vor Weihnachten hatte das Regierungspräsidium Karlsruhe offenkundig wenig Hoffnung, dass das Planungsziel dieses Mal erreicht wird. „Sobald wir entschieden haben, werden wir in einer Pressemitteilung darüber informieren. Dies wird voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr sein“, lautete die Antwort auf eine Anfrage der RHEINPFALZ. Auf Nachfrage meinte das Regierungspräsidium dann: „Nein, wir liegen im Zeitplan.“ Dazu verwies es auf eine Pressemitteilung von Ende Juli. Deren letzter Satz: „Ziel ist, bis Ende des Jahres eine Vorzugsvariante festlegen zu können.“
Mit der Vorzugsvariante beginnt erst der Einstieg in den eigentlichen Planungsprozess. Nach ihrer Festlegung – das Bundesverkehrsministerium muss zustimmen – werden die Entwurfsunterlagen erstellt. Die Entwürfe werden – wenn das Bundesverkehrsministerium ihnen zustimmt – dann den Planfeststellungsbehörden vorgelegt, die über die weiteren Verfahrensschritte zur Erlangung des Baurechtes entscheiden. Erst wenn das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist, kann mit der Bauplanung begonnen werden.
