Wörth Zweite Rheinbrücke: Ergänzendes Verfahren nötig

Die Rheinbrücke bei Wörth. Seit vielen Jahren laufen Diskussionen, Prozesse und Planungen wegen des Baus einer zweiten.
Die Rheinbrücke bei Wörth. Seit vielen Jahren laufen Diskussionen, Prozesse und Planungen wegen des Baus einer zweiten.

Für den Bau der zweiten Rheinbrücke ist ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren erforderlich. Das antwortete das Bundesverkehrsministerium auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Thomas Gebhart (CDU).

Die Baugrunderkundungen für die geplante zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe als Voraussetzung für die weiteren Planungen sind inzwischen abgeschlossen. Ein geotechnischer Bericht liegt vor. Demzufolge wurden keine nennenswerten Bohrhindernisse an den untersuchten Erkundungsstellen gefunden und der Baugrund kann für den Bereich der Rheinbrücke als relativ homogen und gut beherrschbar angenommen werden. Das habe ihm auf Anfrage das Bundesverkehrsministerium mitgeteilt, informierte der Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart (CDU). Das Ministerium schreibe weiter, dass zur endgültigen Erlangung des Baurechts für die zweite Rheinbrücke in beiden Bundesländern ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren erforderlich sei. Derzeit könne man davon ausgehen, dass das ergänzende Baurechtsverfahren in Rheinland-Pfalz voraussichtlich Ende 2025 beantragt werde. Das Verfahren in Baden-Württemberg soll parallel dazu laufen. Aussagen zum Zeitpunkt des Baubeginns könnten allerdings noch keine getroffen werden, da erst beide ergänzenden Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein müssten und vollziehbares Baurecht vorliegen müsse, so das Ministerium laut Gebhart.

„Die Südpfalz braucht die zweite Rheinbrücke. Die Verkehrssituation zwischen Wörth und Karlsruhe ist für die Region nicht mehr auf Dauer zumutbar“, schreibt der Abgeordnete zu dem Dauerthema. Nun sei zwar wieder ein kleiner Schritt gemacht worden, aber das Projekt ziehe sich schon viel zu lange hin. „Wir brauchen in Zukunft in Deutschland grundsätzlich viel schnellere Planungen für Infrastrukturmaßnahmen“, so Gebhart. Ein Antrag der Unionsfraktion im Bundestag, mit Vorschlägen zur Planungsbeschleunigung, sei von den anderen Fraktionen abgelehnt worden.

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