LANDAU / Zeiskam RHEINPFALZ Plus Artikel Zweieinhalb Jahre für Überfall auf dem Friedhof

Tatort Friedhof: In Zeiskam wurde eine Frau überfallen.
Tatort Friedhof: In Zeiskam wurde eine Frau überfallen.

Wegen versuchter räuberischer Erpressung, Erwerb und Handel treiben mit Betäubungsmitteln sowie unerlaubtem Mitführen einer Waffe verurteilte die Große Strafkammer am Freitag, 18. Dezember, einen 26-Jährigen aus Erlenbach zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Er hatte den Überfall auf eine Besucherin des Friedhofes in Zeiskam im Oktober 2019 gestanden. Außerdem gab er rund 20 Drogendeals zu, mit denen er vorwiegend seinen eigenen Cannabis-Konsum bestritt.

An den vier Verhandlungstagen suchte das Gericht nach einem Motiv für das Verbrechen. War der 26-Jährige zunächst vor dem Schöffengericht angeklagt worden, wurde der Fall später an das Landgericht überwiesen. Denn für Raub und Drogenhandel drohen Freiheitsstrafen, die über die Strafgewalt des Amtsgerichts von vier Jahren hinausgehen.

In der Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende Richter Jörg Bork, dass der Angeklagte „zwei Gesichter“ habe. Einerseits könne er sein Leben gut gestalten. Andererseits überschreite er nicht akzeptable Grenzen zur Gewalt. Beides habe sich in seinem jungen Leben bereits zweimal gezeigt.

Das erste Mal, als er 2013 in Untersuchungshaft kam. Vorausgegangen war die Trennung der Eltern und darauf folgend mit 14 Jahren ein ständig wachsender Drogenkonsum. Nach dieser Haft gelang es ihm dann, vier Jahre clean zu bleiben.

Das zweite Mal begann im Jahr 2017. Er hatte eine Familie gegründet, 2015 wurde sein Sohn geboren. Doch dann trennte sich die Mutter des Jungen von ihm. Jetzt blieb es nicht mehr beim Cannabis, er nahm Kokain, schnüffelte und schluckte alles außer Heroin. Letztendlich landete er wegen Körperverletzung wieder im Gefängnis.

Danach sollte er sich bei der Suchtbetreuungsstelle melden und die Auflagen, wie Urinkontrollen erfüllen. Das versäumte der 26-Jährige und das sollte ihm in der jetzigen Verhandlung auf die Füße fallen.

Am Vormittag des 4. Oktober 2019 sei er auf den Friedhof nach Zeiskam gefahren, um das Grab eines Freundes zu besuchen. Er habe zu der Zeit komplett im Auto gelebt. Bis zum Überfall am späten Nachmittag, will er sich auf dem Friedhof aufgehalten haben.

Frau mit Messer am Hals bedroht

Das Messer, das er seinem Opfer an den Hals hielt, habe in der Arbeitshose gesteckt, er habe es nicht extra mitgenommen. Allerdings gaben Zeugen an, dass der 26-Jährigen an dem Tag eine Trainingshose anhatte. Drängende Geldsorgen konnte das Gericht auch nicht nachvollziehen, denn seinem Portemonnaie seien noch 50 Euro gewesen. Und dass er sich nach einer Unterhaltsforderung seiner Ex-Freundin so schlecht gefühlt habe, dass er sich nicht mehr beherrschen konnte, glaubte das Gericht auch nicht. Aber, – Richter Bork nannte das Ziel des Prozesses – der Angeklagte solle sein Leben ohne Drogen in den Griff bekommen.

So könnte es auch das Opfer gemeint haben, als sie beim Verlassen des Gerichtssaales dem Angeklagten ihren drohenden Zeigefinger zeigte. Die Frau hatte seine Entschuldigung angenommen. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hatte er 2000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Wichtig für seine Mandantin, das hatte ihr Rechtsanwalt mehrfach betont, sei die Tat zu benennen und die Schuld des 26-Jährigen festzustellen.

Sie werde nie wieder ohne Angst den Friedhof besuchen können, schilderte die resolute Frau. Ihrer Courage war es zu verdanken, dass der Angeklagte sie aus dem Schwitzkasten ließ und niemand schwer verletzt wurde. Aber dass man in einer kleinen Gemeinde auf einem abgelegenen Friedhof überfallen wird, konnte sich bis dahin keiner vorstellen.

Vor der Tat reichlich Drogen konsumiert

Auch wenn der 26-Jährige vor der Tat reichlich Drogen genommen habe, sei er deswegen nicht in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen, stellte die forensische Gutachterin die Schuldfähigkeit fest. Weil er erst fünf Tage nach der Tat festgenommen werden konnte, war ein genaues Drogentestergebnis sowieso nicht mehr festzustellen. Der Haftbefehl wurde mit dem Urteil aufgehoben. Wann er zur Haft antreten muss, wird ihm mitgeteilt. Darüber hinaus hat er bereits eine stationäre Therapie beantragt, weil er ganz von den Drogen loskommen wolle.

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