Kreis Germersheim RHEINPFALZ Plus Artikel Zur Sache: Zusatztitel Allergologe

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 Hintergrund der geplanten Änderung ist ein Beschluss zur Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) für den Zusatztitel „Allergologie“. Er wurde im Mai 2018 beim 121. Deutschen Ärztetag in Erfurt gefasst. Demnach soll die bisher für die Zusatzbezeichnung „Allergologie“ notwendige 18-monatige praktische Ausbildung unter Anleitung und Aufsicht komplett wegfallen. Zukünftig soll es für HNO-, Haut-, Kinder- und Lungenärzte möglich sein, den Zusatztitel „Allergologe“ durch eine berufsbegleitende Weiterbildung ohne Praxiseinsatz zu erlangen. Es genügt, wenn der Ausbilder dem auszubildenden Allergologen eine Bescheinigung ausstellt, die die Erfüllung der inhaltlichen Auflagen bestätigt. Ziel des Beschlusses des Ärztetages sei es laut Deutschem Ärzteblatt, eine Weiterbildungsordnung zu schaffen, die sich nicht mehr an Zeiten und Richtgrößen orientiert, sondern daran, wie und in welcher Form Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlernt wurden.

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