Kreis Germersheim Zur Sache: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Anspruch auf „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV), die alle behandelnden Ärzte verordnen können, haben alle gesetzlich Versicherten; die Krankenkassen zahlen. Bei Privatversicherten beantragt das SAPV-Care-Team die Kostenübernahme individuell. Der Anspruch ist geregelt in Paragraf 37b, Sozialgesetzbuch V. Dort heißt es unter anderem: „Mit der SAPV soll erreicht werden, dass von schwerstkranken Menschen die Lebensqualität und Selbstbestimmung erhalten, gefördert und verbessert wird. Vorrangiges Ziel ist, dass die Versicherten in ihrer finalen Lebensphase in ihrer häuslichen und familiären Umgebung verbleiben können. Von daher werden im Rahmen der SAPV die Leiden und Symptome einzelfallgerecht gelindert, womit die Leistung eine medizinisch-pflegerische Zielsetzung und keinen kurativen Ansatz hat.“ SAPV wird in der Regel im häuslichen Umfeld erbracht beziehungsweise dort, wo der Patient seinen Lebensmittelpunkt hat und Leistungen zuverlässig erbracht werden können. Das Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz, Stützpunkt Speyer, arbeitet in Trägerschaft der Diakonissen Speyer-Mannheim. Vom Stützpunkt Speyer aus werden Patienten in der Stadt Speyer, in der Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen und im Landkreis Germersheim versorgt. Aktuell sind dies im Kreis Germersheim 10 bis 15 Patienten. Zehn Palliativmediziner (davon zwei Vollzeitkräfte) und zehn Palliativ-Care-Pflegefachkräfte gehören derzeit zum SAPV-Team. Kontakt Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz, Hilgardstraße 26, 67232 Speyer, Telefon 06232 222288, E-Mail: sapv@diakonissen.de, www.diakonissen.de
