Kreis Germersheim Zur Sache: Kein Regress mehr für überdurchschnittlich viele Hausbesuche

Wie der südpfälzische Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Thomas Gebhart (CDU), am Donnerstag mitteilte, ist im Entwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wie angekündigt eine Regelung zum Schutz von Ärzten vor Regressforderungen wegen zu hoher Zahl an Hausbesuchen vorgesehen. Damit werden die Konsequenzen aus Fällen, wie sie im Kreis Germersheim bekanntgeworden sind, gezogen. Gebhart: „Wir haben Wort gehalten. Im aktuellen Gesetz haben wir eine Regelung vorgesehen, wonach die überdurchschnittlich hohe Anzahl von Hausbesuchen kein Grund mehr für Regresse ist. Im Kreis Germersheim sind in der Vergangenheit Fälle öffentlich bekannt geworden, bei denen Hausärzte infolge einer hohen Anzahl an Hausbesuchen Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgesetzt waren. Gebhart: Mir war es wichtig, dass Hausärzte nicht dafür bestraft werden, dass sie viele Hausbesuche durchführen. Gerade im ländlichen Raum ist das besonders wichtig.“ Damit sich Ärztinnen und Ärzte bereits im Vorfeld vor Regressforderungen schützen können, sieht die Regelung vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen Praxisbesonderheiten insbesondere bei der Beurteilung von Besuchsleistungen festlegen müssen. Die Regelung sei das richtige Signal, um Hausbesuche zu fördern und den Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels im ländlichen Raum künftig zu verbessern, so Gebhart.
