Jockgrim RHEINPFALZ Plus Artikel Zehn Jahre nur geduldet: Brennholz-Betrieb soll dicht machen

Paul Schloss betreibt seit 2001 einen Forstbetrieb, den 2014 auf das Gelände beim Wasserwerk Jockgrim verlagerte; im Hintergrund
Paul Schloss betreibt seit 2001 einen Forstbetrieb, den 2014 auf das Gelände beim Wasserwerk Jockgrim verlagerte; im Hintergrund die L540 zur Auffahrt ins Hinterstädtel.

Seit 2014 verarbeitet Paul Schloß auf einer Wiese Brennholz. Aber dafür fehlt die Baugenehmigung. Schloß beruft sich auf eine Zusage des Landrats. Der sieht das anders.

Der 4700 Quadratmeter große Platz ist nicht zu übersehen: Er liegt direkt an der Landstraße, die aus Richtung Wörth am Wasserwerk vorbei in das Jockgrimer Hinterstädtel führt. Dort verarbeitet Paul Schloß beziehungsweise seine sechs Mitarbeiter seit 2014 Holz aus dem Wald zu Brennholz. Damit ist jetzt womöglich bald Schluss, die Kreisverwaltung verweigert die nötige Baugenehmigung. Dagegen legte Schloss Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss ein, allerdings erfolglos.

Holz wird gelagert und ofenfertig zersägt. Die Halle im Hintergrund gehört einem Landwirt.
Holz wird gelagert und ofenfertig zersägt. Die Halle im Hintergrund gehört einem Landwirt.

Eine erste Bauvoranfrage hatte Schloß schon im April 2014 gestellt, denn er sollte einen Holzlagerplatz im Wohngebiet räumen. Mit Blick auf den Natur- und Landschaftsschutz schien sein Vorhaben akzeptabel, auf ein entsprechendes Gespräch mit dem damaligen Leiter der unteren Naturschutzbehörde beruft sich auch Schloß. Im Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung ist sein Betrieb als Holzlagerfläche eingetragen.

Ausnahmegenehmigung erforderlich

Laut Kreisverwaltung wurde aber schon damals klar gestellt, dass der Betrieb von Schloß auf jeden Fall eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches („Privilegierung“) braucht. Denn für das Gelände gibt es keinen Bebauungsplan. Es liegt damit im Außenbereich, dort sind Anlagen und Bauten nur zulässig, wenn sie einem landwirtschaftlichem oder forstwirtschaftlichem Betrieb dienen. Für das von Schloß anvisierte Gelände sprach denn auch, dass sich direkt dahinter die Halle eines Landwirts befindet.

Laut und staubig: In einem Gewerbegebiet müsste Schloss eine Halle mit Schallschutz und Abzug bauen.
Laut und staubig: In einem Gewerbegebiet müsste Schloss eine Halle mit Schallschutz und Abzug bauen.

Der Bescheid zur Bauvoranfrage von Schloß kam im April 2015. Er war negativ, eine „Privilegierung“ sei nicht möglich, so die Kreisverwaltung, das habe die Landwirtschaftskammer „unmissverständlich klargestellt“: „Zu diesem Zeitpunkt wurden die entsprechenden Flächen jedoch bereits für die Holzlagerung genutzt.“

Schloß hatte nämlich den Bescheid nicht abgewartet. Der Startschuss fiel für ihn nach einem Gespräch mit Landrat Fritz Brechtel (CDU). Anlass war eine Generalversammlung des Jockgrimer Gewerbekreises im Gasthaus „Zum Elefanten“, erinnert sich Schloß: „Am 3. Juli 2014.“ Dort habe er Brechtel auf seine Pläne angesprochen. Der Landrat habe erwidert: „Da musst du zum Schmidt gehen und nicht zum Schmidtchen. Das haben wir in drei Monaten durch.“ Das bewertete Schloß als Zusage. Mindestens ein anderer Teilnehmer der Versammlung sieht das auch so und schreibt in einer E-Mail von einer „mündlichen Bestätigung der Betriebsverlagerung“.

Brechtel: Keine mündliche Zusage

Landrat Brechtel seinerseits verwahrt sich gegen die Aussage, er habe Schloß mündlich zugesagt, dass der Betrieb in dieser Form an dieser Stelle genehmigt werden wird. Vielmehr habe er zugesichert, dass im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten eine Prüfung des Bauantrages erfolgen werde. Darüber hinaus will er klarstellen, dass er sich als Landrat nicht über das Recht stellen kann und auch nicht wird.

Bei der Sanierung der Landesstraße wurde für den Forstbetrieb eine eigene Zufahrt angelegt.
Bei der Sanierung der Landesstraße wurde für den Forstbetrieb eine eigene Zufahrt angelegt.

2016 stellte die Kreisverwaltung dann fest, dass das fragliche Gelände geschottert und eingezäunt war, neben Holz und Grünabfällen waren zahlreiche Fahrzeuge abgestellt. Der Betrieb war nach Auffassung der Kreisverwaltung „unzulässig“. Damit es nicht so weiter geht, wurde Anfang Mai 2017 präventiv die Einstellung aller Baumaßnahmen verfügt – allerdings erfolglos. Im Zuge der Sanierung der L 540 im Jahr 2021 wurde sogar eine Zufahrt zum Gelände mitgebaut.

Parallel bemühten sich Orts- und Verbandsgemeinde um eine Ausweisung des Geländes als kommunaler Holzlagerplatz. Auf einem Teil davon hätte Schloß dann weiter arbeiten können, aber die ihm verbleibende Fläche wäre nicht groß genug gewesen. 2023 hat er deshalb die ganze Fläche vom Land kurzerhand gekauft und erneut einen Bauantrag eingereicht. Analog zur Bauvoranfrage von 2013 wurde er abgelehnt, der Kreisrechtsausschuss lehnte einen Widerspruch von Schloß ebenfalls ab.

Schloß will vor Gericht gehen

Die Begründung unter anderem: Schloß führe keinen forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne der Regelungen, die eine Ausnahme ermöglichen. Dafür müsste er mindestens 100 Hektar Wald bewirtschaften, der ihm selbst gehört. Schloß arbeite aber überwiegend als Dienstleister für Dritte und habe selbst nur 0,6 Hektar Wald. Mehr könne er angesichts des großen Anteils an Staatsforst im Bienwald oder den Auwäldern auch nicht kaufen, sagt Schloß dazu.

Nach Auffassung des Kreisrechtsausschusses müsse Schloß sich auch um Flächen in weiter entfernten Gewerbegebieten bemühen – beispielsweise in Germersheim, Wörth oder Kandel. Dass in Jockgrim kein Gelände verfügbar sei, reiche für eine Ausnahmegenehmigung nicht aus. Die Brennholzverarbeitung in einem Gewerbegebiet wäre allerdings mit erheblichen Kosten verbunden, so Schloß: „Eine Halle würde mit Schallschutz und Abzug 3,8 Millionen Euro kosten.“ Und im Industriegebiet Wörth sei keine Fläche mehr frei.

Nach dem Votum des Kreisrechtsausschusses gab es noch ein Gespräch mit der Kreisverwaltung, vertreten unter anderem durch Landrat Brechtel. Laut Schloß verlief es ergebnislos. Er will sich jetzt an das Verwaltungsgericht Neustadt wenden.

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