Westheim Waldstraße: Bescheide für Frühjahr angekündigt

Westheimer Bürger warten auf die Bescheide über wiederkehrende Beiträge.
Westheimer Bürger warten auf die Bescheide über wiederkehrende Beiträge.

Die Waldstraße soll 2022/23 ausgebaut werden. 70 Prozent der Kosten sollen die Bürger über wiederkehrende Beiträge zahlen, Bescheide haben sie noch keine erhalten. Bürgermeisterin Susanne Grabau erläutert die Gründe.

Der Gemeinderat hat mit den Stimmen der FWG den Ausbau beschlossen. SPD und CDU hatten kritisiert, dass es noch keinen Verrechnungsschlüssel gebe, Grundstücksbesitzer nicht wüssten, was sie zahlen müssten. Diese müssen einen Großteil der Kosten von 450.000 Euro über wiederkehrende Beiträge (WKB) zahlen.

„Es ist korrekt, dass die Bürger bisher keine Bescheide erhalten haben“, sagt Ortsbürgermeisterin Susanne Grabau (FWG). „Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Lingenfeld unter anderem aufgrund von Personalfluktuation und Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt personell stark unterbesetzt ist und die Berechnungen sehr aufwendig sind.“ Sämtliche Grundstücke innerhalb der Ortslage müssten unter anderem hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit (ein- oder zweigeschossig) überprüft werden. Und die Bauabteilung müsse die Berechnungen für vier weitere Gemeinden in der VG machen: „Es handelt sich um mehrere Tausend Datensätze.“

Wasserzweckverband übernimmt Teilkosten

Laut Grabau werden im Frühjahr 2022 zunächst Grundlagenbescheide erstellt: „Jeder Grundstücksbesitzer erhält ein Schreiben, dem entnommen werden kann, auf welcher Grundlage die Berechnung für das eigene Grundstück beruht. Innerhalb einer Frist kann dagegen Widerspruch eingelegt werden – und es können Fragen, direkt mit der Abteilung geklärt werden. Erst danach werden Zahlungsbescheide verschickt.“ Es sei sinnvoll, die Waldstraße 2022/23 auszubauen, weil der Wasserzweckverband (WZV) dort die Leitung erneuert und die Straße in schlechtem Zustand ist. „Jetzt hat die Ortsgemeinde die Möglichkeit, sich der Maßnahme anzuschließen und spart dadurch ein Siebtel der Baukosten, die vom WZV übernommen werden.“

Die Straße hätte in spätestens vier bis fünf Jahren ohnehin ausgebaut werden müssen – mit höheren Kosten auch für die Bürger. Laut Landtagsbeschluss müsse die Gemeinde bis Ende 2023 wiederkehrende Beiträge einführen. Die Belastung der Bürger beim Ausbau einer Straße falle so „wesentlich geringer aus, da die Grundstücksbesitzer bis auf wenige Ausnahmen in den Neubaugebieten im ganzen Ort zur Kasse gebeten werden“, so Grabau.

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