Kreis Germersheim Wörth: Kolleginnen im Waschraum gefilmt
Möglicherweise hunderte von Frauen wurden im Daimler-Werk Opfer eines Voyeurs. Der Mann hatte in den Waschräumen Videokameras installiert. Zugetragen haben sich diese Ereignisse bereits 2014. Offenbar wurden sie jedoch erst jetzt während eines Gütetermins beim Landauer Arbeitsgericht.
Die Anwälte des Täters, eines ehemaligen Instandhalters, fechten dort dessen fristlose Kündigung durch Daimler an. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derweil. Die Kameras habe der Mann unter den Waschbecken, in unauffällige schwarze Kästen verborgen, in den Frauenumkleiden des Werks angebracht, um die Mitarbeiterinnen beim Umziehen zu filmen, so die Schilderung der Konzernvertreter im Gerichtssaal. Mehrere hundert Frauen seien betroffen gewesen. In die Kabinen zu gelangen war dem langjährigen Mitarbeiter möglich, weil er als Instandhalter dort regelmäßig Wartungsarbeiten zu erledigen hatte. So habe er während eines halben Jahres auch mehrmals die Kamerastandorte wechseln können. Entdeckt worden seien die Kameras schließlich Ende November. Aufgeflogen sei der von Kollegen gegenüber der RHEINPFALZ als verschlossen charakterisierte Mann, weil er sich beim Anbringen der Überwachungskameras offenbar versehentlich selbst gefilmt hatte. Bei Durchsuchungen sei daraufhin am Arbeitsplatz des Mannes Baumaterial für weitere Kamerakästen gefunden, bei ihm zu Hause sei Bildmaterial sichergestellt worden. Dass er gefilmt hat, bestreitet der Mann nicht. Genauere Angaben zur Anzahl der gefilmten Frauen und dem Inhalt der Aufnahmen wollte Detlef Winter, Sprecher der Landauer Staatsanwaltschaft, auf RHEINPFALZ-Anfrage nicht machen. Die Ermittlungen dauerten noch an, die beschlagnahmten Aufnahmen würden derzeit ausgewertet. Laut Kriminalpolizei in Landau handelt es sich bei dem Vergehen um ein Betrugsdelikt, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen. Gegenstand des Gerichtstermins war indes nicht der oben beschriebene Sachverhalt. Der Entlassene wehrt sich vor dem Arbeitsgericht vielmehr gegen seine Kündigung. Einen Aufhebungsvertrag, den er während eines sich den geschilderten Ereignissen anschließenden Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik im Dezember unterzeichnet hatte, habe er nur unterschrieben, weil ihn Firmenvertreter dort aufgesucht und unter Druck gesetzt hätten, argumentierten dessen Anwälte. Anders die Darstellung der Daimler-Vertreter: Bei einem Gesprächstermin in der Klinik seien neben den Personalverantwortlichen und dem Kläger auch noch eine Ärztin und ein Sozialberater dabei gewesen. Man habe dem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag vorgelegt, ihn darauf aufmerksam gemacht, dass ihm die fristlose Kündigung drohe, sofern er diesen nicht annehme und ihm eine Woche Bedenkzeit eingeräumt. Der Mitarbeiter habe die Unterschrift abgelehnt, worauf ihm einige Tage später die fristlose Kündigung übergeben worden sei. (Zur Erklärung: Für Arbeitgeber ist bei einer außerordentlichen Kündigung Eile geboten, denn diese muss innerhalb von zwei Wochen erklärt werden, nachdem der Kündigungsgrund bekannt ist.) Bei dieser Gelegenheit habe der Mann dann doch noch das unterschriebene Dokument vorgelegt. Diese Schilderung unterscheide sich doch erheblich von jener der Gegenseite, befand Richter Thomas Faulstroh. Er könne so nicht erkennen, dass der Kläger widerrechtlich zur Unterschrift gedrängt worden sei. Auch sie hätten ihren Mandanten in der Klinik aufgesucht, hielten dessen Anwälte dagegen. Er sei von Angst geprägt gewesen und habe nicht gewusst, was er tue. Zudem sei bei ihm dort das seltene Krankheitsbild des Voyeurismus diagnostiziert worden. Diese Argumentation ergebe keinen Anfechtungsgrund für den Aufhebungsvertrag, stellte Faulstroh fest. „Wenn er nicht geschäftsfähig war, müssen sie das beweisen.“ Und selbst wenn dies gelänge, etwa durch ein psychiatrisches Gutachten, bliebe die Kündigung bestehen. Denn ob jemand schuldfähig sei oder nicht, sei arbeitsrechtlich völlig unerheblich. „Wir reden hier allein über die Frage, ob es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, dieses Beschäftigungsverhältnis fortsetzen.“ Viel zu gewinnen gebe es für den Kläger folglich nicht, komme es heute zu keiner Einigung und somit zu einem Verfahren. Ihr Mandant habe 33 Jahre für den Autobauer gearbeitet und sich 32,5 Jahre lang nichts zuschulden kommen lassen. Nun sei er erkrankt. Das sei tragisch, da müsse Daimler Verantwortungsgefühl zeigen, fanden die Klägeranwälte. „Sie wollen eine Abfindung für dieses Verhalten?“, fragte Faulstroh in ungläubigem Ton. „Das ist nicht ihr ernst“, rief der Anwalt des Konzerns. Eine gütliche Einigung kam nicht zustande. Verhandelt wird im Sommer.