Kreis Germersheim / Landau
Vor Gericht: Dealer sind dankbar für Verhaftung
Die Zeiten, wo sich Händler und Konsumenten an mehr oder weniger geheimen Orten trafen, um gesetzwidrige Deals zu vollziehen, scheinen vorbei zu sein. Das Internet macht es möglich, dass man beim Dealer seines Vertrauens heutzutage per Handy seinen Lieblingsstoff bestellt und bezahlt, gerne mit Bitcoins. Das ist schön anonym, bietet der Polizei aber eine Vielzahl von Daten, wenn die Verkäufer erwischt und deren Handys ausgewertet werden können. Im Fall der beiden jetzt angeklagten Männer sollen auf ihren „Arbeitshandys“ rund 250.000 Chats verzeichnet gewesen sein. Die mussten zum Glück für die Prozessbeteiligten aber nicht alle gesichtet und bewertet werden, die beiden Angeklagten zeigten sich zu Beginn der Verhandlung vor dem Landgericht Landau voll geständig.
So war es möglich, dass sich nach der Verlesung der Anklage Richter, Staatsanwältin und Verteidiger zu einem Gespräch zusammensetzen konnten, bei dem zur Verkürzung des Verfahrens verabredet wurde, nach einem umfassenden Geständnis eine von allen akzeptierte Strafobergrenze zu finden. Im nun zu verhandelnden Fall kam es zu einem solchen Deal, sodass nur noch der leitende Ermittler der Polizei als Zeuge befragt werden musste.
MIt 15 an Drogen gekommen
Die beiden 19 und 21 Jahre alten jungen Männer machten Angaben zu ihrem Lebenslauf. In beiden Familien gab es Probleme, die Eltern trennten sich. Der Bruder eines der jungen Männer hatte massive Probleme mit Drogen, die letztlich zu seinem Tod geführt hatten. Beide Väter hatten vorübergehend ein Alkoholproblem, trotzdem haben beide Angeklagten keine unangenehmen Erinnerungen an ihre Kindheit. Missachtung oder gar gewaltsame Übergriffe haben sie nie erlebt. Einer von ihnen hat die Schule und eine Lehre beendet, der andere hat nach der Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden. In beiden Fällen war ihr eigener Drogenkonsum, der mit etwa 15 Jahren begann, Grund dafür, dass sie beruflich nicht Fuß fassen konnten.
Laut des Ermittlers waren die beiden Männer bei der Observierung einer größeren Bande der Polizei ins Netz gegangen. Der Kopf der Bande, der Teile seiner Familie und eine große Schar von Mithelfern um sich gescharrt hatte, hatte sich zum Zeitpunkt der Festnahme der jungen Männer bereits nach Spanien abgesetzt, wo er später verhaftet wurde. Gegen ihn und weitere Angeklagte wird in einem gesonderten Verfahren ermittelt. Nach Erkenntnissen der Polizei hatten die beiden Angeklagten vor allem als Kuriere gearbeitet, mehrfach in Frankfurt oder anderen Orten Drogen abgeholt und in ihrer Wohnung, in Hotelzimmern oder angemieteten Ferienwohnungen den Stoff abgepackt und weiterverschickt. Bei der letzten Kurierfahrt im Mai nach Frankfurt waren sie observiert, später gestellt und verhaftet worden. Seither befinden sie sich in Untersuchungshaft.
In der Bande weit unten
Zwei Gutachter bescheinigten den jungen Männern strafrechtlich voll verantwortlich zu sein. Bei ihrer Verhaftung wären beide als drogenabhängig zu bezeichnen gewesen, doch hätten beide in der Haft nichts mehr konsumiert und wären bereit, sich mit Hilfe einer Therapie endgültig von ihrer Sucht zu befreien. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe führte in ihrem Gutachten aus, dass die beiden bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten seien und bei beiden das Jugendrecht angewendet werden solle. Wegen ihrer schwierigen Familiengeschichte müssten beide als noch nicht erwachsen im Sinne des Strafrechts betrachtet werden.
Nach Ansicht von Staatsanwältin Myriam Sommer sind die Männer auf einer unteren Ebene der Bande tätig gewesen, sie hätten nicht auf eigene Initiative gehandelt, sondern Anweisungen des Bandenchefs ausgeführt. Sie beantragte Haftstrafen in Höhe von vier Jahren und zwei Monaten für den einen sowie von drei Jahren und sechs Monaten für den anderen Angeklagten.
Zur Therapie bereit
Die Verteidiger Franz-Robert Roesch und Ferhat Tikbas fanden den Strafantrag aber zu hoch. Sie hielten drei Jahre und drei Monate beziehungsweise zwei Jahre und neun Monate für ausreichend. Beide beantragten zudem, den Haftbefehl aufzuheben, in beiden Fällen bestünde keinerlei Fluchtgefahr. Beide Angeklagten betonten abschließend, dass sie ihr Verhalten zutiefst bereuen würden. Sie zeigten sich dankbar für die Verhaftung, die ihnen den Ausbruch aus der unseligen Verstrickung in die Bande und die Drogensucht ermöglicht habe. Sie wollten nun eine Therapie machen und für ihr berufliches Weiterkommen sorgen. Das Urteil soll am Donnerstag, 16. November, um 10 Uhr verkündet werden.