Wörth RHEINPFALZ Plus Artikel Verein Streunerpfoten: Katzenschutzverordnung hilft Tierschutz

Streunende Katze.
Streunende Katze.

„Die Katzenschutzverordnung ist ja etwas Positives und nichts, was Tierhaltern Sorge bereiten sollte“, sagt Antje Reinacher, Vorsitzende des Vereins Streunerpfoten Südpfalz. Sie reagiert damit auf die jüngste Sitzung des Stadtrats Wörth, in der eine entsprechende Verordnung für das Stadtgebiet erlassen wurde.

Bevor über den von der FWG-Fraktion eingebrachten Antrag abgestimmt werden konnte, hatte es eine teils kontroverse Diskussion gegeben. Mit zwölf Jastimmen bei neun Neinstimmen und fünf Enthaltungen fiel die Abstimmung auch denkbar knapp aus. Ziel der Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu verhindern. Die Unterbringung und Versorgung von herrenlosen Fundtieren kostet die Stadt jährlich mehrere Tausend Euro.

Es sei nicht Sinn und Zweck der Verordnung streunende Katzen ohne Zustimmung des Besitzers einzufangen, zu registrieren und gegebenenfalls zu kastrieren oder zu streilisieren, stellt der Verein klar. „Wir als Verein haben weder die Zeit, die ehrenamtlichen Helfer, noch die Finanzen um Besitzerkatzen zu kontrollieren – das wollen und dürfen wir auch nicht tun! Niemand muss Angst haben, dass sein Tier von uns eingefangen wird“, versichert Reinacher.

Streuner werden nach ins Tierheim gebracht

Was bedeutet die Verordnung also für die Halter von Katzen? Katzen müssen in ein öffentlich geführtes Haustierregister eingetragen werden und gechipt sein. Es gibt eine Sterilisations- beziehungsweise Kastrationspflicht (für Freigängerkatzen), über die die Ordnungsbehörden einen Nachweis verlangen können. Die Behörde kann diese Maßnahmen auch selbst anordnen, auf Kosten der Katzenhalter. „Wir als gemeinnütziger Verein kümmern und ausschließlich um herrenlose Katzen, also verwilderte Hauskatzen – sogenannte Streuner – und vermeintlich herrenlose Katzen , also Fundtiere“, beschreibt Reimacher die Aufgabe der Streunerpfoten.

Wird bei einer Sicherungsaktion von Streunern eine ungekennzeichnete, unkastrierte Katze aufgegriffen und vom Tierarzt kastriert, „dann haben wir durch Katzenschutzverordnung die Rechtssicherheit, dass, sollte das Tier doch einen Besitzer haben, dieser uns nicht wegen Sachbeschädigung verklagen kann. Der Besitzer hat ja im Vorfeld bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen“, erläutert Reinacher. Fundtiere werden von den Streunerpfoten ins zuständige Tierheim – für Wörth ist das TerraMater in Lustadt – gebracht und dürfen dort jetzt laut Verordnung bereits nach 72 Stunden kastriert werden, sollte sich kein Besitzer melden. Meldet er sich nach Ablauf der 72-Stundenfrist, muss er für die entstanden Kosten aufkommen.

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