Kandel
Unfallflucht: Keine Spuren, aber Zeugen
Angeklagt vor dem Amtsgericht Kandel war ein Mann, der im März letzten Jahres in Wörth die Fahrerin eines Pkw durch seine Fahrweise bedrängt und sich nach einem von der Geschädigten später gemeldeten Unfallschaden vom Tatort entfernt haben soll. Sie hatte dem Angeklagten deutlich gemacht, dass sie die Polizei verständigen werde, so die Frau. Diese nahm die Schilderung der Geschädigten und deren Tochter mit Freund auf. Dem Angeklagten wurde kurz danach der Führerschein vorläufig entzogen. Er fuhr dennoch zu einem erkrankten Verwandten nach Karlsruhe und wurde auf dem Rückweg nach Wörth von der Polizei kontrolliert. Gegen den darauf folgenden Strafbefehl hat er Einspruch eingelegt.
„Nichts gehört oder gespürt“
In der Verhandlung vor Gericht gab der Mann an, keinen Unfall wahrgenommen zu haben. Er habe der vor ihm fahrenden Person nur klar machen wollen, dass sie auf der Richard-Wagner-Straße zu langsam unterwegs sei. Sie habe dann eine Vollbremsung gemacht und sei ausgestiegen, er nicht. „Nur wir beide waren auf der Straße. Ich habe sie nicht genötigt und habe auch keinen Aufprall bemerkt, nichts gehört oder gespürt.“ Deshalb forderte er sie auf weiterzufahren. Er gab auch nichts auf ihre Aussage, die Polizei zu informieren und fuhr nach Hause. Hier suchte ihn die Polizei auf.
Zeugin 1: „Er hat mich total verunsichert“
Als erste Zeugin erschien die Geschädigte, die sehr aufgeregt war. „Ich habe gemerkt, dass einer nah auffährt. Er hat mich total verunsichert. Er ist nach rechts und nach links gefahren. Ich bin rechts bis an den Bordstein gefahren und ausgestiegen, während er mir zurief: „Fahr weiter, fahr weiter“ und fuhr dann selbst weg. Die Tochter hat dann beobachtet, dass der Angeklagte dabei aufgefahren ist und hat den Schaden gesehen. Er sei dann sogar noch einmal drauf gefahren. Ich gehe davon aus, dass es so war, meine Tochter hat es gesehen.“
Schaden für 300 Euro wegpoliert
Auf die Frage der Richterin, ob sie den zweiten Anstoß mit eigenen Augen gesehen hätte, meinte die Zeugin, sie könne das nicht bestätigen. „Das ist ein Jahr her und warum soll ich das?“ Auf die weitere Frage, wann ihr die Tochter den ersten Anstoß gesagt habe, konnte sich die Zeugin auch nicht mehr erinnern. Einem Vorschaden am Auto habe es nicht gegeben. Sie habe das Auto im September für 10.800 Euro verkauft, nachdem sie den Schaden für 300 Euro privat habe polieren lassen. Dem Verteidiger kamen danach große Bedenken. Er wollte eine Einstellung erreichen, aber die Staatsanwältin bemängelte, dass der Angeklagte weggefahren sei, obwohl mit der Polizei gedroht wurde.
Zeugin 2: „Ein Zittern gespürt“
Als zweite Zeugin wurde die Tochter von der Richterin befragt, wie dicht der Angeklagte aufgefahren sei und ob sie das Kennzeichen und den Mann gesehen habe. „Das kann ich nicht genau sagen, Mama hat es gesagt. Das Kennzeichen und den Mann habe ich nicht gesehen, darauf habe ich nicht geachtet.“ Auf die Frage, wie sie den Aufprall gemerkt habe, meinte die Zeugin, man habe ein Zittern gespürt. „Ich habe einen Plumps gehört, den auch mein Freund gehört hat, Mama nicht. Es war ja auch kein schlimmer Unfall. Als Mama gesagt hat, sie hole die Polizei, ist er ein zweites Mal rangefahren und wieder gab es einen Knall, aber nicht mehr so stark, so laut. Ich kann mich auch nicht mehr an Details erinnern.“
Zeuge 3: „Auto ist vorwärts gerollt“
Als dritter Zeuge trat der Freund der Tochter auf, der mit deren Mutter ausgestiegen ist. Er meinte, dass der Angeklagte ziemlich dicht aufgefahren sei. Auf die Nachfrage der Richterin: „Wie dicht?“ meinte er einen bis eineinhalb Meter. Dann sei er „drauf gefahren“, es war ein Krach, das Auto habe sich nach vorne bewegt und er sei erschrocken. „Meine Freundin hat gesehen, dass er dann rückwärts gerollt ist und nochmals drauf gefahren ist.“ Ob vorher schon ein Schaden am Auto war, wusste der Zeuge nicht. Das habe er sich nicht angesehen. Nach dem Unfall habe er ein paar Kratzer gesehen.
Staatsanwältin: „Fragwürdiges Verhalten“
Der Verteidiger wollte das Verfahren in diesem Punkt einstellen, für die Staatsanwältin blieb die Frage, ob der Angeklagte den Aufprall spüren konnte oder nicht. Die Zeugenaussagen seien schlüssig. Das Verhalten des Angeklagten im Straßenverkehr sei fragwürdig. Auch die Richterin sah keine Falschaussagen der Zeugen. Ihr Urteil: eine Gesamtstrafe von 50 Tagessätzen á 50 Euro und ein nochmaliges Fahrverbot von zwei Monaten.