Kandel
Tote Tiere auf der Straße – was tun?
Konrad Nüßlein weiß, was zu tun ist, wenn er ein totes Wildtier auf der Straße entdeckt. Schließlich besitzt er einen gültigen Jagdschein und war früher viele Jahre in der Fortbildung von Jungjägern aktiv. „Ein totes Wildtier darf nicht einfach auf der Straße liegen bleiben, der Kadaver muss beseitigt werden“, sagt Nüßlein. Viele Menschen würden sicher denken, ein Fuchs ist ja nicht so groß, da kann nicht viel passieren. Das sei aber Quatsch, so Nüßlein, für Motorradfahrer beispielsweise bestehe durchaus Sturzgefahr. Aber für den Experten ist das nicht die einzige Gefahr, die von dem toten Fuchs bei Kandel ausgeht. „Erst vor wenigen Wochen ist bei Füchsen das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Und das ist hoch ansteckend“, sagt Nüßlein. Für Menschen besteht zwar keine Gefahr, aber für Vögel, die einen infizierten Fuchskadaver verspeisen sehr wohl.
Nüßlein hat deshalb nach eigener Zählung fünf Mal bei der Polizei in Wörth angerufen, zwei Mal beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Kandel, zwei Mal beim Jagdpächter und zwei Mal bei der Kreisverwaltung in Germersheim. Passiert ist nichts. „Ich bin jeden Tag an der Stelle vorbeigefahren und habe den Fuchs liegen sehen“, erzählt Nüßlein. Selbst anhalten und den Kadaver entsorgen – das geht natürlich nicht. Davon rät auch dringend die Polizei ab, wegen des fließenden Verkehrs sei das viel zu gefährlich. Warum der Fuchs so lange liegen blieb, lässt sich nur noch schwer rekonstruieren. Grundsätzlich sei der Eigentümer der Straße für die Entsorgung zuständig. Und in der Regel klappe das auch recht gut, ist Nüßleins Erfahrung. „Man sollte auf jeden Fall die Polizei anrufen, die wissen, was zu tun ist. Die informieren auch die zuständigen Stellen“, empfiehlt Nüßlein.
Bei Wildunfällen immer Polizei zuständig
Es gibt einen Unterschied zwischen Wildunfällen und einem Tierkadaver auf der Straße. „Bei Wildunfällen sind wir immer zuständig“, bestätigt Florian Herder von der Polizeiinspektion in Wörth. Wildunfälle zählen zu den Unfällen im Straßenraum, da geht es um Verkehrssicherheit, und die ist Sache der Polizei. Wem ein Reh ins Auto läuft, der muss auf jeden Fall die Polizei informieren. „Dann ist in der Regel auch das Auto beschädigt und es geht um die Meldung an die Versicherung“, so Herder. Bei verletzten Wildtieren wird der Jagdpächter informiert, der die Tötung übernimmt. Nur wenn es zu lange dauert, bis der Jäger vor Ort ist, erschießen schon auch einmal die Polizisten das Tier. „Das machen wir, um das Leiden des Tieres zu verkürzen. Das kommt aber äußerst selten vor“, sagt Herder.
Auch wenn ein auf der Straße liegendes Tier bereits tot ist, wird der Jagdpächter benachrichtigt. Denn die Verwertung des Tieres ist sein gutes Recht. „Die Jagdpächter können aber auch ablehnen“, sagt Herder. Dann muss etwa ein Reh genauso entsorgt werden wie eine tote Krähe oder eben ein toter Fuchs. Die Polizei fährt an die angegebene Stelle, um sich ein Bild zu machen und über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. „Manchmal reicht es, den Kadaver in den Straßengraben zu legen“, sagt Herder. Aasfresser kümmern sich dann um den Rest. In allem anderen Fällen wird die zuständige Straßenmeisterei informiert.
Bei Haustieren wird nach Besitzer gesucht
Der regionale Landesbetrieb Mobilität (LBM) – für die Südpfalz hat dieser seinen Sitz in Speyer – beziehungsweise die ihm nachgeordneten Straßenmeistereien sind für die Beseitigung von Kadavern auf freier Strecke – sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- oder Kreisstraßen – zuständig. In Dörfern oder Städten übernehmen die kommunalen Verwaltungen diese Aufgaben. Wobei es sich innerorts bei den tierischen Verkehrsopfern in der Regel um Haustiere handelt. Dann wird versucht die Besitzer ausfindig zu machen. Bei Haustieren, die außerhalb von Ortschaften gefunden werden, versucht der LBM das auch.
Rund 5600 Tiere verenden jährlich auf rheinland-pfälzischen Straßen, die in die Zuständigkeit des LBM fallen. Um etwa 70 Prozent dieser Tierkadaver kümmert sich der LBM, um die übrigen rund 30 Prozent die Tierkörperbeseitigungsanlage in Rivenich im Kreis Bernkastel-Wittlich. Die Zahl 5600 stammt aus dem Jahr 2019. Sie bezieht sich auf ein Wildmonitoring, das in den Jahren zuvor durchgeführt wurde. Aktuellere Zahlen gibt es nicht. „Jedoch kann gesagt werden, dass die Anzahl der Unfälle mit Wild pro Jahr in den vergangenen drei Jahren annähernd konstant geblieben ist. Von daher ist anzunehmen, dass die Anzahl der getöteten Tiere auch keinen großen Schwankungen unterliegen“, teilt der LBM auf Anfrage mit.
Der Arbeitsaufwand des LBM für die Entsorgung von Unfalltieren belief sich auf rund 9000 Stunden im Jahr 2017. Im Frühjahr und Sommer sterben laut LBM besonders viele Tiere im morgendlichen Berufsverkehr zwischen 5 und 7 Uhr. In den Herbst- und Wintermonaten steigt in den Abendstunden die Gefahr, mit einem Wildtier zu kollidieren. Spitzenreiter bei den im Straßenverkehr getöteten Tieren sind laut LBM die Rehe. Wie Wildschweine überqueren sie oft Straßen beim Wechsel von Rückzugs- zu Nahrungsflächen, weil ihr natürlicher Lebensraum durch den Verkehr zerschnitten ist.
„Kleine tote Tiere wie Hase, Igel oder Kaninchen werden oftmals von LBM-Mitarbeitern in der Straßenböschung vergraben“, informiert der Landesbetrieb. Bei größeren Wildtieren übernehmen Mitarbeiter von Tierkörperbeseitigungsanlagen die Abholung. Eine ganz schlechte Idee ist es übrigens, ein angefahrenes Wildtier ins Auto einzuladen und für den eigenen Verzehr mit nach Hause zu nehmen . Denn das wäre Wilderei.