Winden RHEINPFALZ Plus Artikel Tempo 30 in Winden: Rat beschließt Antrag für Blitzer

In der Hauptstraße von Winden gilt Tempo 30. Das soll künftig von einem Blitzer überprüft werden.
In der Hauptstraße von Winden gilt Tempo 30. Das soll künftig von einem Blitzer überprüft werden.

Der Ortsgemeinderat von Winden wünscht die Aufstellung eines stationären Blitzers in der Hauptstraße. Inspiriert dazu wurde man aus einem anderen Ort.

Der Ortsgemeinderat von Winden will einen stationären Blitzer in der Hauptstraße. Einem entsprechenden Antrag und Vorschlag der Verbandsgemeinde (VG) Kandel stimmten bei der Sitzung am Montagabend zehn Ratsmitglieder zu. Vier sprachen sich dagegen aus, zwei enthielten sich der Stimme.

Die Idee war geboren worden, nachdem man über Erfahrungen mit einem stationären Blitzer in Herxheimweyher Positives gelesen hatte. Vor allem von der Höhe der Einnahmen waren einige Kommunalpolitiker wohl doch überrascht. Allerdings wurde der Blitzer im Nachbarort von Herxheim im Rahmen eines Pilotprojektes aufgestellt. Ob man dies auch in der Hauptstraße von Winden darf, hängt von der Genehmigung des rheinland-pfälzischen Innenministeriums ab.

Seit einiger Zeit gilt in Winden Tempo 30 entlang der gesamten Ortsdurchfahrt. Zuvor galt diese Tempobeschränkung nur nachts ab 22 Uhr. In Winden wird bereits geblitzt – und zwar durch eine mobile Anlage, deren Betrieb durch mehrere Verbandsgemeinden getragen wird. Dazu gehört auch die VG Kandel. Sie würde von den Einnahmen eines stationären Blitzers profitieren, dessen Anschaffung allerdings zwischen 80.000 und 100.000 Euro kosten dürfte. Auch die Ortsgemeinde Winden möchte einen Anteil an den Einnahmen bekommen, hieß es bei der Beschlussfassung auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Jens Majer.

Es gab auch Widerspruch, etwa von Ratsmitglied Wolfgang Pauls, der nach eigenem Bekunden selbst kein Auto fährt. Der stationäre Blitzer sei „unsympathisch“ und „das falle auf uns zurück“, meinte Pauls. Seiner ablehnenden Haltung schlossen sich weitere Ratsmitglieder an. Über den Standort soll dann beraten werden, wenn die grundsätzliche Zustimmung des Innenministeriums vorliegt.

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