Kreis Germersheim Streit um Arbeitszeit endet mit Vergleich

Die Firma Netto in Wörth soll durch Rundungen geleistete Arbeitszeiten zu ihren Gunsten manipulieren. Ein Kraftfahrer aus dem Nordkreis verklagte deshalb die Handelsfirma vor dem Arbeitsgericht auf rund 2700 Euro: 522 Euro entgangener Arbeitslohn und rund 2100 Euro Vertragsstrafe. Am Donnerstag wurde das Arbeitsrechtsverfahren mit einem Vergleich beendet.
Doch damit ist für den Mann der Streit mit seinem ehemaligen Arbeitgeber nicht beendet. Inzwischen hat er einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Dort seien Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen worden, bestätigte ein Sprecher. Der Betriebsrat und die Gewerkschaft hätten ihn bei seiner Klage nicht unterstützt, ist der Mann enttäuscht. Immerhin fahren im Auslieferungslager Wörth 60 Fahrer in zwei Schichten für Netto. Von einigen wisse er, dass auch ihre Arbeitszeiten manipuliert worden sei. Sein Vorwurf: Obwohl Arbeitsbeginn und -ende immer minutengenau erfasst worden sei, habe die Stechuhr zugunsten des Unternehmens grundsätzlich auf die volle oder halbe Stunde abgerundet. Für den Kraftfahrer ist klar, dass eine Software dies automatisch vornahm. Anders gesagt, die Beschäftigten seien vorsätzlich betrogen worden. In einigen Fällen sei das Arbeitsende auch manuell verändert worden, was sich anhand von Fahrerkarten nachweisen lasse. Arbeitsrechtlich sah der Kraftfahrer hier einen Bruch des Arbeitsvertrages und er verlangte eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttolohnes. Aus Arbeitsverträgen, so erläuterte der Richter, könnten jedoch nur die Arbeitgeber, nicht aber die Arbeitnehmer Ansprüche auf Vertragsstrafen herleiten. Was Lohnnachzahlungen anging, hatten die Parteien bereits Ende Mai 2013 eine Vereinbarung getroffen. Allerdings, so konnte der Kraftfahrer nachweisen, habe Netto den vereinbarten Betrag nicht voll gezahlt. Nach mehrmaliger schriftlicher Aufforderung habe sich nichts getan, so dass der Kläger nun eine Frist setzte. Wieder kam kein Geld auf sein Konto. Damit war die Vereinbarung vom Mai 2013 hinfällig, weil sie von Netto nicht fristgemäß eingehalten wurde. Wieder landete die inzwischen dicke Aktenmappe auf dem Tisch des Arbeitsrichters. Nun ging es „nur noch“ um die 522 Euro. „Um des lieben Friedens willen“ und weil jede Partei damit rechnen müsse zu verlieren, wenn alles noch mal durchgerechnet werde, regte der Richter einen neuen Vergleich an. Netto soll dem ehemaligen Mitarbeiter 260 Euro zahlen und die Sache ist vom Tisch. Damit war der 48-Jährige einverstanden. Er hatte sich akribisch vorbereitet und die Rechtslage war ihm klar. Es gehe ihm nur in zweiter Linie ums Geld, sagte er am Schluss des dreijährigen Arbeitsrechtsstreites. Er hofft vor allem auf die jetzt laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Betrugs gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber. (mldh)