Kreis Germersheim Stichwort: Natura 2000, Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat

Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz europäischer Schutzgebiete, bestehend aus Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebieten und Vogelschutzgebieten (VSG). Das Netz stellt den europäischen Biotopverbund dar und repräsentiert die typischen, die besonderen und die seltenen Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten Europas. Die Auswahl der Gebiete erfolgt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach einheitlich vorgegebenen Kriterien der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der im Mai 1992 verabschiedeten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Diese beiden Richtlinien haben zum Ziel, die biologische Vielfalt (Biodiversität) in Europa nachhaltig zu bewahren und zu entwickeln, wobei die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen. Die Bewirtschaftung der Natura 2000-Gebiete ist weiterhin möglich, sofern die Lebensräume und Arten dadurch nicht erheblich beeinträchtigt werden. Das Landesnaturschutzgesetz sieht vor, dass die oberen Naturschutzbehörden (in Rheinland-Pfalz Struktur- und Genehmigungsbehörde, SGD, in Baden-Württemberg jeweiliges Regierungspräsidium) die Bewirtschaftungspläne für die Natura 2000-Gebiete aufstellen. Diese Pläne dienen dazu, ein Gebiet für die biologische Vielfalt mit einer wirtschaftlichen Nutzung in Einklang zu halten. Das soll, wenn möglich, durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern und Nutzern der Grundflächen geschehen.