Was Leser ärgert RHEINPFALZ Plus Artikel Starenabwehr: Anwohner fühlen sich von Knallgeräuschen belästigt

Besonders beleibt bei Staren sind Weinberge, bei denen sie sich auf benachbarten Stromleituungen sammeln können.
Besonders beleibt bei Staren sind Weinberge, bei denen sie sich auf benachbarten Stromleituungen sammeln können.

Die Traubenlese der frühen Sorten ist im vollen Gange. Die Beeren haben die nötige Süße erreicht, so dass sich die Weinbauern an die Verarbeitung der Früchte machen können. Allerdings locken die reifen Trauben auch die Vogelwelt an. Ein bewährtes Mittel zur Starenabwehr sind Schreckschussanlagen. Doch damit ist nicht jeder einverstanden.

Dass die Starenschwärme, die über die Weinberge herfallen, den Weinbaubetrieben großen Schaden zufügen können, treibt die darin Tätigen jedes Jahr neu um. Eine Gegenmaßnahme sind Schreckschussanlagen, mit denen die Vögel vertrieben werden sollen. In regelmäßigen Abständen ertönt ein lauter Knall, der natürlich, je nach Windrichtung und Abstand zu bebauten Gebieten, auch an menschliche Ohren dringt und je nach Tageszeit und sonstigen Bedingungen sehr störend wirken kann.

Die RHEINPFALZ-Redaktion erreichte nun ein Brief unserer Leserin Regina Quinkenstein aus Offenbach, die, obwohl sie nicht am Ortsrand wohnt, am frühen Sonntagmorgen durch Böllergeräusche aus Weinbergen in der benachbarten Ottersheimer Gemarkung aus dem Schlaf gerissen wurde. Da sie die Geräuschbelästigung bereits seit mehreren Jahren erlebt und Anfragen bei der Verbandsgemeinde Bellheim als zuständige Ordnungsbehörde bisher erfolglos blieben, ging sie nun mit ihrem Leserbrief an die Öffentlichkeit. „Ich wurde auch schon zwischen 4 und 7 Uhr mehrfach beschallt. Ich empfinde die Schießerei über Wochen einfach nur als Belästigung, die mich ärgert, zumal man keine Handhabe hat, etwas dagegen zu tun.“

Starenbestände deutlich zurückgegangen

Ein Gutachten der Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, erstellt im Auftrag des Landesamtes für Umwelt, sagt aus, dass die Bestände an Staren seit den 1970er Jahren deutlich zurückgegangen sind. Die heutige Starenproblematik resultiert daraus, dass diese Vogelart in großen Schwärmen gen Süden ziehen, meist dann, wenn Mitte Oktober die Hauptlesezeit der Trauben beendet ist. Die dann noch nicht abgeernteten Rebflächen dienen der Herstellung besonders qualifizierter Weine. Auf die dort herangereiften Früchte treffen dann in den letzten Oktobertagen auch die Staren. Besonders betroffen sind Weinberge, bei denen die Tiere auf naheliegenden Stromleitungen zwischenlanden können. Dort sind bereits seit zwei Wochen Vogelschwärme zu beobachten, die nach einer Zwischenlandung auch über die Weinberge herfallen.

Vielerorts und immer wieder gibt es Klagen aus der Bevölkerung über die gegen die Stare eingesetzten Schreckschussanlagen. Reglementiert wird deren Einsatz durch das rheinland-pfälzische Landesimmissionsschutzgesetz. Paragraf 7, Absatz 3, lautet dazu: „Der Betrieb von akustischen Einrichtungen und Geräten zur Fernhaltung von Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirtschaftlichen Anbaugebieten, durch den Anwohnerinnen und Anwohner erheblich belästigt werden können, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht erreicht werden kann.“

Örtliche Winzer benötigen keine Erlaubnis

Die zuständige Behörde, in diesem Fall die Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim, kann sich dabei an der „Arbeitshilfe des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zur immissionsschutzrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb akustischer Geräte zur Vogelabwehr“ orientieren. In einem allgemeines Wohngebiet, in dem also außer Wohngebäuden auch Läden und Gaststätten sowie nichtstörende Handwerksbetriebe angesiedelt sind, dürfen täglich 40 Schüsse bei einem Mindestabstand von 500 Metern abgegeben werden. Zu reinen Wohngebieten ist ein Abstand von mindestens 1000 Metern vorgeschrieben, jedoch sind dann bis zu 100 Schüssen pro Tag erlaubt, allerdings in der Summe aller benachbarter Schussanlagen.

Die Bellheimer Verwaltung antwortet auf Anfrage, dass „bei Anlagen, die eine kürzeste Entfernung von mehr als 1000 Meter zu einer geschlossenen Wohnbebauung aufweisen, eine erhebliche Belästigung regelmäßig nicht anzunehmen ist; diese unterliegen daher nicht der Erlaubnispflicht. Die örtlichen Winzer benötigen aktuell keine Erlaubnis. Die aufgestellten Abwehrgeräte haben allesamt zwischen 1500 und 1700 Meter Abstand zur Wohnbebauung.“

Gewöhnungseffekte bei Knallgeräuschen

Zum zeitlichen Einsatz der Geräte gibt die Ordnungsbehörde an, dass diese nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden, wegen des späteren Sonnenaufgangs im Herbst sogar erst ab 7.30 Uhr. Die maximal zugelassene Lautstärke betrage 80 Dezibel.

Das Landesimmissionsschutzgesetz schreibt vor, dass der Einsatz weniger belastender Methoden geprüft werden soll. In den hiesigen Weinbergen werden Greifvogelschreier, Flatterband und Adlerattrappen eingesetzt. Allerdings bringen Flatterbänder und Vogelscheuchen nachgewiesenermaßen nur eine zeitlich sehr begrenzte Wirkung. Das Gutachten der Vogelschutzwarte stellt fest, dass sich auch bei Knallschussapparaten bereits nach wenigen Tagen Gewöhnungseffekte einstellen. Die Vögel würden merken, dass in Wirklichkeit keine Gefahr droht. Als wirklich wirksam erscheint den Gutachtern besonders das Einnetzen der Kulturen, ein Verfahren, das für die Winzerbetriebe einen höheren Aufwand bedeutet, was aber inzwischen bereits vielerorts beobachtet werden kann.

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